Dokumentationerreichbar
Bundesnetzagentur, Marktüberwachung nach der KI-Verordnung
bundesnetzagentur.de (externe Seite)
Die Behörde beschreibt selbst, was sie als Marktüberwachungsbehörde nach der KI-Verordnung tut: Stichproben, Prüfung technischer Unterlagen, Zusammenarbeit mit anderen Behörden und die Bearbeitung von Beschwerden. Steht hier als Beleg für den Beschwerdeweg, nicht für die Höhe der Bußgelder; die steht in der Verordnung selbst.
geprüft 24.09.2026
Worauf sich diese Seite beruft, wörtlich, abgerufen am 29.07.2026:
Die Marktüberwachungsbehörde nimmt Beschwerden von natürlichen und juristischen Personen, insbesondere Verbrauchern, entgegen und prüft diese.
bestätigt 24.09.2026
Wen die Kennzeichnungspflicht für KI-Texte trifft12 Was die KI-Verordnung verlangt