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Bundesnetzagentur, Marktüberwachung nach der KI-Verordnung

bundesnetzagentur.de (externe Seite)

Die Behörde beschreibt selbst, was sie als Marktüberwachungsbehörde nach der KI-Verordnung tut: Stichproben, Prüfung technischer Unterlagen, Zusammenarbeit mit anderen Behörden und die Bearbeitung von Beschwerden. Steht hier als Beleg für den Beschwerdeweg, nicht für die Höhe der Bußgelder; die steht in der Verordnung selbst.

geprüft 24.09.2026

Worauf sich diese Seite beruft, wörtlich, abgerufen am 29.07.2026:

  • Die Marktüberwachungsbehörde nimmt Beschwerden von natürlichen und juristischen Personen, insbesondere Verbrauchern, entgegen und prüft diese.bestätigt 24.09.2026

Wen die Kennzeichnungspflicht für KI-Texte trifft12 Was die KI-Verordnung verlangt

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