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Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen

eur-lex.europa.eu (externe Seite)

Die Maschinenverordnung löst die Maschinenrichtlinie von 2006 ab und gilt ab dem 14.01.2027. Neben der KI-Verordnung ist sie das zweite Gesetz, das eine lernende Maschine trifft: Anhang I führt Sicherheitsbauteile mit selbstentwickelndem Verhalten als eigene Klasse, die Risikobeurteilung muss die Lernphase abdecken, und ein Erwägungsgrund grenzt fest programmierte Software davon ab. Der vielfach genannte 20.01.2027 kommt im Verordnungstext nicht vor.

geprüft 24.09.2026

Worauf sich diese Seite beruft, wörtlich, abgerufen am 07.09.2026:

  • Sie gilt ab dem 14. Januar 2027.bestätigt 24.09.2026
  • Sicherheitsbauteile mit vollständig oder teilweise selbstentwickelndem Verhalten unter Verwendung von Ansätzen des maschinellen Lernens, die Sicherheitsfunktionen gewährleisten.bestätigt 24.09.2026
  • Änderungen der Einstellungen oder Regeln durch die Maschine oder das dazugehörige Produkt oder durch die Bediener, auch während der Lernphase der Maschine oder des dazugehörigen Produkts, müssen verhindert werden, wenn solche Änderungen zu Gefährdungssituationen führen könntenbestätigt 24.09.2026
  • Dagegen sollten diese Bestimmungen nicht für Software gelten, die weder lern- noch weiterentwicklungsfähig ist und nur für die Ausführung bestimmter automatisierter Funktionen von Maschinen oder dazugehörigen Produkten programmiert ist.bestätigt 24.09.2026

14 Physical AI

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