GrundlagenAutomatisierung mit KIKapitel 02 von 5

Wann es kein Modell braucht

Gleiches Kapitel, drei Tiefen. Die Wahl gilt überall und bleibt gespeichert.

Tiefe 1: Überblick · Lesezeit 8 Min. · Stand

Bevor ein Schritt eines Ablaufs ein Modell bekommt, steht eine Frage: Hat die Eingabe schon eine Form, die ein Programm lesen kann? Ob ein Modell auch die Reihenfolge der Schritte wählen soll, ist eine andere Frage, und Agenten und Harness, Kapitel 01 beantwortet sie. Wie ein Ablauf mit Modellschritt gebaut ist, beschreibt Kapitel 01. Dieses Kapitel nimmt sich den einzelnen Schritt vor, am Rechnungseingang aus dem ersten Kapitel.

Die Frage vor jedem Modellschritt

Im ersten Kapitel steht der Modellschritt an der Stelle, für die es keine Regel gibt. Eine Regel braucht eine Eingabe, die sie lesen kann. Eine Rechnung als PDF hat für sie keine Felder, nur Text an wechselnden Stellen. Der Modellschritt bringt diesen Text in feste Felder, und ab dort rechnet wieder das Programm.

Die Frage lässt sich umdrehen. Kommt die Eingabe schon in fester Form an, gibt es nichts zu übersetzen, und der Modellschritt fällt weg. Grundkurs, Kapitel 15 nennt für jede Aufgabenform einen Gegenspieler, der sie besser kann. Beim Herausziehen von Feldern ist es ein Muster im Text, sofern das Format feststeht. Am Rechnungseingang steht das Format seit 2025 für einen Teil der Rechnungen fest, und zwar per Gesetz.

Seit 2025 hat ein Teil der Rechnungen eine feste Form

Das Umsatz­steu­er­ge­setz (externe Seite, gesetze-im-internet.de) unterscheidet seither zwei Arten von Rechnungen. Eine elektronische Rechnung liegt in einem strukturierten Format vor, vom Aussteller bis zum Empfänger, und ein Programm kann sie verarbeiten. Jede andere heißt sonstige Rechnung, ob sie auf Papier kommt oder als beliebige andere Datei.

Was das für die häufigste Form bedeutet, sagt das Finanzministerium in seinen Antworten zur E-Rechnung (externe Seite, bundesfinanzministerium.de): Ein einfaches PDF ist seit dem 01.01.2025 keine E-Rechnung mehr, weil ihm die Struktur fehlt. Als übliche Formate nennt die Seite XRechnung und ZUGFeRD. Für ZUGFeRD gilt das ab Version 2.0.1 und ohne die Profile MINIMUM und BASIC-WL.

Die beiden Formate unterscheiden sich darin, was ein Mensch zu sehen bekommt. Eine XRechnung ist eine reine XML-Datei, eine Ansicht als PDF bringt sie laut Ministerium gar nicht mit. ZUGFeRD legt die Rechnungsdaten als XML in ein PDF. Das Forum elektronische Rechnung Deutschland (externe Seite, ferd-net.de), das dieses Format entwickelt, nennt das PDF die Sichtkomponente der Rechnung. Ein Programm liest bei beiden Formaten den XML-Teil, und dafür braucht es kein Modell.

Ausstellen müssen eine E-Rechnung Unternehmen, die einem anderen Unternehmen eine Leistung berechnen, wenn beide im Inland ansässig sind. Wann diese Pflicht tatsächlich greift, regeln Übergangsfristen, dazu unten mehr. Empfangen können muss sie jedes inländische Unternehmen schon seit dem 01.01.2025, und dafür genügt laut Ministerium ein Postfach für Mail. Ob der Empfänger die Datei dann maschinell verarbeitet, überlässt ihm das Ministerium ausdrücklich.

Beschrieben ist hier die Normlage, wie Gesetz und Ministerium sie am 16.10.2026 fassen. Eine Steuerberatung ersetzt das nicht.

Eine Weiche vor dem Modellschritt

Für den Rechnungseingang heißt das: Vor den Modellschritt kommt eine Weiche, die nach dem Format fragt. Bringt die Mail eine XRechnung oder ein PDF mit eingebettetem XML, liest ein Programm die Felder aus der Datei. Die Felder haben dort feste Namen, die Norm nummeriert sie durch, der Gesamtbetrag mit Steuer heißt zum Beispiel BT-112. Erst wenn kein XML dabei ist, geht das PDF an den Modellschritt wie bisher.

Hinter der Weiche laufen beide Wege wieder zusammen. Die Prüfung der Summe, die Freigabe durch einen Menschen und die Buchung sind für beide dieselben. Auch im Weg ohne Modell bleibt die Freigabe an ihrer Stelle, vor dem Buchen.

Der Rechnungseingang mit einer Weiche nach dem Format. Eine E-Rechnung liest ein Programm, nur ein PDF ohne XML geht an den Modellschritt. Danach laufen beide Wege zusammen: Summe prüfen, ein Mensch gibt frei, dann wird gebucht. Ein Ablauf von links nach rechts. Eine Mail mit Rechnung trifft ein. Eine Weiche fragt nach dem Format. Bringt die Mail XML mit, als XRechnung oder als ZUGFeRD mit XML im PDF, geht sie nach oben: Ein Programm liest die Felder aus dem XML, ein Validator prüft die Datei. Bringt sie nur ein PDF ohne XML, geht sie nach unten zum Modellschritt, der das PDF liest und sechs Felder zurückgibt. Nur dieser Schritt ist hervorgehoben. Danach laufen beide Wege zusammen. Ein Schritt ohne Modell prüft die Summe nach der Regel BR-CO-15, ein Mensch gibt frei, und erst danach wird gebucht. Prüfung, Freigabe und Buchung gelten für beide Wege. EINGANG WEICHE PRÜFUNG FREIGABE ENDE Mail mit Rechnung XML? ja E-RECHNUNG Programm liest XML, Validator prüft nein Modell liest PDF, sechs Felder PDF OHNE XML Summe prüfen BR-CO-15 ein Mensch gibt frei Buchen gilt für beide Wege
Der Rechnungseingang mit einer Weiche nach dem Format. Eine E-Rechnung liest ein Programm, nur ein PDF ohne XML geht an den Modellschritt. Danach prüft dieselbe Regel, ein Mensch gibt frei, und erst dann wird gebucht.

eigene Darstellung nach § 14 UStG und den Antworten des BMF zur E-Rechnung, Stand 16.10.2026

Dieselbe Bauform hat die eigene Texterkennung, die Kapitel 01 als Beispiel nennt: Ab 20 Zeichen eigenem Text wird der Text aus der Datei geholt. Der Bericht leitet daraus eine Arbeitsteilung ab. Wo eine Datei die Zeichen enthält, mit denen sie gesetzt wurde, sagt die Datei, was in einem Feld steht. Bei einer E-Rechnung kommt sogar die Lage der Felder aus der Datei, denn jedes hat dort seinen Namen.

Die Prüfung liegt der Norm schon bei

Im ersten Kapitel rechnet ein Schritt ohne Modell nach, ob Nettobetrag und Steuerbetrag den Gesamtbetrag ergeben. Für eine E-Rechnung muss diese Regel niemand schreiben. Die europäische Norm für elektronische Rechnungen, EN 16931, hat ihre Geschäftsregeln in Schematron gefasst, einer Sprache für Prüfregeln über XML-Dateien. Die Summe steht dort als Regel BR-CO-15: Gesamtbetrag mit Steuer gleich Gesamtbetrag ohne Steuer plus Steuerbetrag.

In der Regeldatei für die Syntax CII (externe Seite, raw.githubusercontent.com) stehen am 16.10.2026 genau 200 solcher Regeln. Jede hat eine eigene Kennung, und alle haben die Stufe fatal. Die Zählung gilt dieser einen Datei. Regeln zu Syntax und Codelisten stehen in weiteren.

Ausführen lassen sich die Regeln mit fertigen Werkzeugen. Die Koor­di­nie­rungs­stelle für IT-Standards, die XRechnung herausgibt, stellt ihren Validator (externe Seite, github.com) als offenen Quelltext bereit. Er erkennt das Format einer XML-Datei, prüft sie gegen Schema und Schematron-Regeln und errechnet am Ende einen Status, ob die Datei angenommen wird. Die Regeln bringt eine Prüfkonfiguration mit, etwa die für XRechnung. Ein Modell kommt an keiner Stelle vor.

Eine Validierung ist laut Ministerium keine unmittelbare Voraussetzung dafür, dass eine Rechnung steuerlich anerkannt wird. Sie hilft aber, fehlende oder unlogische Pflichtangaben zu finden. Was sie übersieht, beschreibt die zweite Ebene.

Wie lange noch PDFs kommen

Wie lange der Weg über das Modell noch Arbeit hat, regeln Fristen. Die Über­gangs­vor­schriften (externe Seite, gesetze-im-internet.de) des Umsatz­steu­er­ge­setzes gelten für Umsätze aus 2025 und 2026. Für sie darf eine Rechnung bis zum 31.12.2026 noch auf Papier kommen. Mit Zustimmung des Empfängers darf sie auch eine andere Datei sein, etwa ein PDF. Für Umsätze aus 2027 gilt das bis zum 31.12.2027, sofern der Aussteller im Vorjahr höchstens 800.000 Euro umgesetzt hat.

Erst danach ist die E-Rechnung zwischen inländischen Unternehmen tatsächlich Pflicht.

Ein Teil der Rechnungen kommt auch danach ohne feste Form. Das Ministerium zählt Ausnahmen (externe Seite, bundesfinanzministerium.de) auf, für die es keine E-Rechnung braucht, darunter Kleinbeträge bis 250 Euro, Fahrausweise und Rechnungen von Kleinunternehmern. Dazu kommen Lieferanten, die im Inland keine feste Niederlassung haben, denn die Pflicht gilt nur, wenn beide Seiten im Inland ansässig sind. An einem Rechnungseingang mit vielen kleinen Lieferanten bleibt der Weg über den Modellschritt also auf Dauer offen. Wie viel Arbeit er dort hat, zeigt das eigene Postfach: Wer die Rechnungen eines Monats nach ihrem Format zählt, kennt den Anteil.

Was ohne Modell ginge

Bei einer E-Rechnung der ganze Weg bis zur Freigabe: das Format erkennen, die Felder lesen, die Regeln der Norm prüfen. Das Modell bleibt für die Rechnungen, die ohne feste Form ankommen, und davon gibt es auch nach 2027 einen Rest. Ob ein Ablauf diesen Rest mit einem Modellschritt liest oder ein Mensch ihn abtippt, hängt an der Menge.

Quellen

14 Einträge, davon 1 Schlüsselarbeitalle erreichbar

Erreichbarkeit automatisch geprüft

  • SchlüsselarbeitArtikelerreichbar

    Anthropic, Building effective agents (externe Seite, anthropic.com)

    anthropic.comgeprüft 25.10.2026

    Der Text, an dem sich die Trennung zwischen Workflow und Agent festmacht: Beim einen liegen die Schritte im Code fest, beim anderen entscheidet das Modell während des Laufs über Reihenfolge und Tool-Wahl. Eine Deutungshoheit über das Wort beansprucht er dabei ausdrücklich nicht; er nennt die eigene Linie eine Unterscheidung der Bauform und führt selbst einen Workflow auf, dessen Schrittzahl vorher offen ist. Er ist zugleich die Stelle, an der der Hersteller vom Agentenbau abrät, solange etwas Einfacheres genügt, die Kosten dieser Bauform beim Namen nennt und zu Sandbox und Allowlistn rät.

  • Originalarbeiterreichbar

    Umsatzsteuergesetz, § 14 Ausstellung von Rechnungen (externe Seite, gesetze-im-internet.de)

    gesetze-im-internet.degeprüft 25.10.2026

    Die Pflichtangaben einer Rechnung nach § 14 Absatz 4 UStG, darunter die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers und eine fortlaufende Rechnungsnummer, die der Aussteller einmalig vergibt. Absatz 1 bestimmt für Umsätze ab 2025, was eine elektronische Rechnung ist: eine Rechnung in strukturiertem Format, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Jede andere ist eine sonstige Rechnung. Absatz 2 verlangt die elektronische Rechnung, wenn beide Unternehmer im Inland ansässig sind.

  • Dokumentationerreichbar

    Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung zum 1. Januar 2025 (externe Seite, bundesfinanzministerium.de)

    bundesfinanzministerium.degeprüft 25.10.2026

    Die Antworten des Finanzministeriums zur E-Rechnung, Stand März 2026. Sie erklären, warum ein einfaches PDF seit 2025 keine E-Rechnung mehr ist, und nennen XRechnung und ZUGFeRD als übliche Formate. ZUGFeRD zählt dabei ab Version 2.0.1 und ohne die Profile MINIMUM und BASIC-WL. Sie zählen die Ausnahmen von der Pflicht auf, darunter Kleinbeträge bis 250 Euro, Fahrausweise und Kleinunternehmer. Bei einer hybriden Rechnung gilt seit 2025 der strukturierte Teil, wenn er vom Bildteil abweicht. Eine Validierung hilft laut Seite beim Finden fehlender oder unlogischer Pflichtangaben; für die steuerliche Anerkennung sei sie keine unmittelbare Voraussetzung.

  • Dokumentationerreichbar

    Forum elektronische Rechnung Deutschland: ZUGFeRD (externe Seite, ferd-net.de)

    ferd-net.degeprüft 25.10.2026

    Die Seite des Forums elektronische Rechnung Deutschland zum Format ZUGFeRD, einem hybriden Rechnungsformat auf Grundlage der Richtlinie 2014/55/EU und der Norm EN 16931 vom 28.06.2017. Im Abschnitt „Inhaltliche Identität“ beschreibt sie den Aufbau: Die Rechnungsdaten liegen als XML in einem PDF/A-3, das PDF ist die Sichtkomponente für Menschen, das XML ein inhaltlich identisches Mehrstück für die Verarbeitung. Weil die Finanzverwaltung keine Prüfpflichten für die Gleichheit beider Teile festgelegt hat, empfiehlt der Abschnitt Absendern und Ausstellern eigene Prüfmechanismen.

  • Dokumentationerreichbar

    CEN/TC 434: Schematron-Regeln der EN 16931, Modelldatei für die Syntax CII (externe Seite, raw.githubusercontent.com)

    raw.githubusercontent.comgeprüft 25.10.2026

    Die offizielle, maschinenlesbare Fassung der Geschäftsregeln zur europäischen Norm für elektronische Rechnungen, herausgegeben für das Normungskomitee CEN/TC 434 unter der Lizenz EUPL 1.2. Diese Datei enthält die Regeln für die Syntax CII (Cross Industry Invoice von UN/CEFACT), festgehalten am Stand eines Commits vom 29.09.2026. Gezählt am 16.10.2026: 200 Regeln mit einer Kennung, die mit BR beginnt, alle mit der Stufe fatal. Regeln zu Syntax und Codelisten stehen in weiteren Dateien. Die Norm EN 16931-1 selbst ist bei CEN kostenpflichtig.

  • Dokumentationerreichbar

    KoSIT: Validator für XML-Dateien, Quelltext und Beschreibung (externe Seite, github.com)

    github.comgeprüft 25.10.2026

    Das quelloffene Prüfprogramm der Koordinierungsstelle für IT-Standards, die auch XRechnung herausgibt, unter der Apache-Lizenz 2.0. Es erkennt das Format einer XML-Datei, prüft sie gegen Schema und Schematron-Regeln und errechnet einen Annahmestatus. Eigene Regeln bringt das Programm laut Beschreibung keine mit: Welche gelten, legt eine Prüfkonfiguration fest, etwa die für XRechnung. Das FAQ des BMF nennt den Validator unter den Open-Source-Komponenten der KoSIT.

  • Originalarbeiterreichbar

    Umsatzsteuergesetz, § 27 Allgemeine Übergangsvorschriften (externe Seite, gesetze-im-internet.de)

    gesetze-im-internet.degeprüft 25.10.2026

    Die Übergangsfristen zur elektronischen Rechnung stehen in Absatz 38. Für Umsätze aus 2025 und 2026 darf eine Rechnung bis zum 31.12.2026 auf Papier kommen, mit Zustimmung des Empfängers auch in einem anderen elektronischen Format. Für Umsätze aus 2027 gilt das bis zum 31.12.2027, wenn der Aussteller im Vorjahr höchstens 800.000 Euro Gesamtumsatz hatte. EDI-Verfahren ohne Bezug zur europäischen Norm sind ebenfalls bis Ende 2027 zugelassen.

  • Dokumentationerreichbar

    OpenAI, A practical guide to building agents (externe Seite, cdn.openai.com)

    cdn.openai.comgeprüft 25.10.2026

    Leitfaden von OpenAI zum Bau von Agenten, zugleich Werbung für das eigene Agents SDK. PDF mit 34 Seiten, erstellt am 07.04.2025. Seite 4 grenzt ab: Anwendungen, die ein Sprachmodell einbinden, es aber den Ablauf nicht steuern lassen, zählen ausdrücklich nicht zu den Agenten, als Beispiele stehen einfache Chatprogramme, Einzelaufrufe und Stimmungsklassifikatoren. Seite 6, Abschnitt „When should you build an agent?“, empfiehlt zuerst Abläufe, die sich bisher der Automatisierung entzogen haben, und nennt drei Merkmale: verwickelte Entscheidungen, schwer pflegbare Regelwerke und starke Abhängigkeit von unstrukturierten Daten. Fehlen sie, könne eine deterministische Lösung genügen.

  • Originalarbeiterreichbar

    Bundesministerium der Finanzen: Schreiben vom 15.10.2025 zur obligatorischen E-Rechnung, BStBl I S. 1806 (externe Seite, bundesfinanzministerium.de)

    bundesfinanzministerium.degeprüft 25.10.2026

    Das Schreiben ändert und ergänzt das Schreiben vom 15.10.2024 in einzelnen Randnummern, 33 Seiten, GZ III C 2 - S 7287-a/00019/007/243. Belegstellen: Rn. 6a, Formatfehler, also eine Datei, die der zulässigen Syntax nicht entspricht und deshalb als sonstige Rechnung gilt. Rn. 6b, Geschäftsregelfehler, also ein Verstoß gegen technische Vorschriften zu den logischen Abhängigkeiten der Angaben, etwa ein Steuerbetrag, der rechnerisch nicht zum Steuersatz passt. Rn. 35, alle umsatzsteuerlichen Pflichtangaben gehören in den strukturierten Teil. Rn. 35a, Inhaltsfehler wie ein falscher Steuersatz können ohne Befund der Validierung vorliegen, die Prüfpflicht des Empfängers bleibt, und den Validierungsbericht aufzubewahren bietet sich an. Neuer Abschnitt 14c.1 Absatz 4a UStAE: Weicht der Bildteil einer hybriden Rechnung ab, ist er gegebenenfalls eine weitere Rechnung (Satz 2); technisch begründete geringfügige Abweichungen wie Rundungsdifferenzen werden nicht beanstandet, solange er ein inhaltlich identisches Mehrstück bleibt (Satz 3); den Vorsteuerabzug gibt es nur aus dem strukturierten Teil (Satz 4).

  • Dokumentationerreichbar

    Anthropic, Pricing (externe Seite, platform.claude.com)

    platform.claude.comgeprüft 25.10.2026

    Anthropics Preisverzeichnis mit den Zahlen je Modell und den Aufschlägen daneben. Zwei Angaben darin wiegen für einen Vergleich schwerer als die Preise selbst: Die Modelle ab Claude 4.7 rechnen mit einem anderen Tokenizer, der für denselben Text rund 30 Prozent mehr Token erzeugt, und Claude Sonnet 5 kostet seit dem 01.09.2026 dauerhaft 2 und 10 USD je Million Token, angekündigt war das als Einführungspreis bis zum 31.08.2026. Abgerufen am 08.10.2026: Haiku 5.5 zu 0,10 und 0,50 bis 100.000 Token und zu 0,50 und 2,50 darüber, Sonnet 5.5 zu 2 und 10, Opus 5.5 zu 4 und 20, Fable 5.1 zu 10 und 50. Haiku 5.5 ist dabei das einzige neuere Modell mit einer Staffel nach Länge der Anfrage.

  • Dokumentationerreichbar

    PDF support (externe Seite, platform.claude.com)

    platform.claude.comgeprüft 25.10.2026

    Der Beleg dafür, dass ein PDF für ein Sprachmodell keine reine Textdatei ist. Je Seite gehen zwei Dinge an das Modell: der ausgelesene Text und ein Bild der Seite. Bezahlt wird beides, der Text mit 1.500 bis 3.000 Token je Seite nach Dichte, das Bild nach derselben Rechnung wie ein Foto. Die Obergrenze liegt bei 600 Seiten je Anfrage, bei 100 unterhalb eines Kontextfensters von einer Million Token.

  • Dokumentationerreichbar

    Vision (externe Seite, platform.claude.com)

    platform.claude.comgeprüft 25.10.2026

    Die Herstellerdokumentation zum Bild als Eingabe. Ein Bild wird in Blöcke von 28 mal 28 Pixeln zerlegt, und jeder Block ist ein sichtbares Token. Jede Modellstufe hat zwei Grenzen, eine Kantenlänge und eine Tokenzahl: 1568 Pixel und 1568 Token auf der Standardstufe, 2576 Pixel und 4784 Token auf der hohen Stufe ab Claude 4.7. Darüber wird verkleinert. Koordinaten, die Claude nennt, beziehen sich auf das verkleinerte Bild. Der Abschnitt Limitations zählt sieben Grenzen auf, darunter die für dieses Projekt wichtigste: Ob ein Bild von einer Maschine stammt, kann das Modell nicht sagen.

  • Dokumentationerreichbar

    n8n Docs, Understand why to test (externe Seite, docs.n8n.io)

    docs.n8n.iogeprüft 25.10.2026

    Begründet, warum ein Ablauf mit Modellschritt gemessen werden muss: Code lässt sich durchdenken, ein Modell nur an Daten messen. Jeder gefundene Fehler wird mit seiner Eingabe Teil eines Datensatzes, der nach jeder Änderung als Regressionstest erneut läuft.

  • Originalarbeiterreichbar

    Bundesministerium der Finanzen: Schreiben vom 15.10.2026, ergänzende Regelungen zur obligatorischen E-Rechnung (externe Seite, bundesfinanzministerium.de)

    bundesfinanzministerium.degeprüft 25.10.2026

    Das Schreiben ergänzt die Schreiben vom 15.10.2024 und vom 15.10.2025 (Rn. 1), 10 Seiten, GZ III C 5 - S 7287-a/00019/021/017. Beim Abruf am 16.10.2026 hatte es im Bundessteuerblatt noch keine Fundstelle. Belegstellen: Rn. 3, bis 30.06.2030 dürfen Details zu Teilentgelten einer Endrechnung im Freitextfeld BT-22 stehen. Rn. 13 und 14, das Leistungsverzeichnis einer Bauleistung passt technisch nicht ins Kern-Datenmodell und steht in einer menschenlesbaren Anlage. Rn. 18 und 19, für XRechnung und ZUGFeRD gibt es noch kein Format für Bruttopreise, deshalb genügen bis 31.12.2027 die Gesamtsummen im strukturierten Teil. Rn. 22 und 23, umsatzsteuerlich ist eine Datei mit Geschäftsregelfehler und ohne Formatfehler prinzipiell eine E-Rechnung; die technische Sicht, nach der jede verletzte Geschäftsregel sie aus der Norm wirft, ist dafür nicht maßgebend. Anwendungsregelung: Eine bis 31.12.2026 ausgestellte E-Rechnung nach den beiden älteren Schreiben wird nicht beanstandet.

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