Wer ein Sprachmodell über eine Schnittstelle nutzt, gibt Text aus der Hand. Ob der Anbieter damit trainieren darf und wer das Modell betreibt, klärt Kapitel 01. Dieses Kapitel fragt danach, was mit dem Text geschieht, solange er beim Anbieter liegt: an welchem Ort er gespeichert wird, an welchem er verarbeitet wird, wie lange er bleibt und mit wem darüber ein Vertrag besteht. Jede der großen Dokumentationen führt diese Angaben getrennt, und wer sie zusammenzieht, liest eine Zusage heraus, die dort nicht steht.
Speichern und Rechnen sind zwei Orte
Google schreibt die Trennung in der Doku zur Datenresidenz (externe Seite, docs.cloud.google.com) in zwei aufeinanderfolgende Sätze. Der erste betrifft das, was liegen bleibt: Gespeicherte Daten bleiben an dem Ort, den der Kunde gewählt hat.
Der zweite betrifft die Verarbeitung, und zwar dann, wenn die Anfrage an einen globalen Endpunkt geht. Sie kann dann an jedem Standort von Google Cloud auf der Welt gerechnet werden, und eine Zusage zum Ort gibt es für sie nicht.
Ein Projekt mit Speicherort Frankfurt kann also Anfragen haben, die in einem ganz anderen Erdteil gerechnet werden. Beides ist eine eigene Einstellung.
Anthropic führt für die eigene Schnittstelle ebenfalls zwei Einstellungen, eine für das Rechnen und eine für das Speichern. Voreingestellt ist laut der Doku zur Datenresidenz (externe Seite, platform.claude.com) beim Rechnen jedes verfügbare Gebiet, ausgewählt nach Leistung und Verfügbarkeit.
Die einzige Alternative dazu sind die USA. Beim Speicherort stehen derzeit nur die USA zur Wahl. Eine europäische Wahl bietet Anthropic direkt bei keiner der beiden Einstellungen an. Über einen der großen Betreiber sieht das anders aus, das steht in Kapitel 01.
Die Region gilt für den Inhalt
Wer eine Region wählt, bindet damit den Inhalt der Anfragen, also Eingaben und Ausgaben. Was drumherum anfällt, gehört nicht dazu. OpenAI schreibt in der Anleitung zu den Datenkontrollen (externe Seite, developers.openai.com) ausdrücklich, dass die gewählte Region nicht für Systemdaten gilt; die können außerhalb verarbeitet und gespeichert werden.
Zu diesen Systemdaten zählt dieselbe Seite Kontodaten, Metadaten und Nutzungsdaten, darunter Abrechnung und Supportanfragen. Sie zeigen, wer wann wie viel mit welchem Modell gearbeitet hat, und sie liegen dort, wo der Anbieter sie führt.
Dazu kommt ein zweiter Rand. Anthropic nennt auf der Hilfeseite zum Serverstandort (externe Seite, privacy.claude.com) für interne Zwecke eigene Orte: Für Sicherheitsprüfungen, Produktsupport oder die Bearbeitung von Vorfällen können Daten in jedem Land verarbeitet werden, in dem Anthropic oder ein verbundenes Unternehmen tätig ist.
Eine Sicherheitsprüfung, eine Supportanfrage oder ein Vorfall kann den Text also an einen Ort bringen, den keine Einstellung festlegt.
Der Speicher, der ohne Training entsteht
Die bekannteste Zusage lautet, dass mit den Daten nicht trainiert wird. Sie sagt nichts darüber, ob die Daten gespeichert werden. Viele Anbieter halten Eingaben eine Zeit lang vor, um Missbrauch zu erkennen, und diese Frist steht neben der Trainingsfrage. OpenAI beziffert sie in der Anleitung zu den Datenkontrollen (externe Seite, developers.openai.com) für die Schnittstelle: Voreingestellt entstehen bei jeder Funktion Protokolle zur Missbrauchsprüfung, die bis zu 30 Tage bleiben. Länger bleiben sie, wenn ein Gesetz es verlangt oder wenn es nach vernünftigem Ermessen nötig ist, um die Dienste oder Dritte vor Schaden zu schützen.
Die Angabe hat zwei Teile, und der zweite ist der wichtigere: Die 30 Tage sind eine Obergrenze für den Regelfall. Bei Anthropic steht die Ausnahme als eigene Zahl da, und sie gilt ausdrücklich auch für Kunden, die einen Betrieb ohne Speicherung vereinbart haben. Nach der Doku zur Datenaufbewahrung (externe Seite, platform.claude.com) darf Anthropic Eingaben und Ausgaben eines markierten Chats oder einer markierten Sitzung bis zu zwei Jahre aufbewahren.
Wer also „keine Speicherung“ vereinbart, vereinbart sie für den Normalfall. Ein Text, den ein automatischer Prüfer für einen Verstoß hält, bleibt länger. Auch Amazon Bedrock kennt solche Fälle. Laut der Doku zur Missbrauchserkennung (externe Seite, docs.aws.amazon.com) darf Amazon Eingaben und Ausgaben der Modelle in begrenzten Fällen speichern oder prüfen, und die Seite nennt darunter die Modelle, für die das gilt. Die Übersicht über sechs Anbieter steht in Ebene 2.
Der Vertragspartner hängt am Weg
Datenschutzrechtlich ist, wer ein Modell im eigenen Unternehmen einsetzt, der Verantwortliche. Der Anbieter verarbeitet in seinem Auftrag und ist Auftragsverarbeiter. Welcher Anbieter das ist, hängt am Zugangsweg. Anthropic zählt vier Wege auf, die eigene Schnittstelle, die Claude Platform on AWS, Claude in Microsoft Foundry und Claude Models on Google Cloud (Anthropic managed). Für diese Wege nennt sich Anthropic in der Doku zur Datenaufbewahrung (externe Seite, platform.claude.com) selbst als Auftragsverarbeiter. Für Amazon Bedrock und Claude Models on Google Cloud (Google managed), das Angebot in Googles Agent Platform, ist es nach derselben Seite der jeweilige Cloud-Betreiber. Bei Foundry steht Microsoft mit in der Kette: Anthropic handelt dort laut der Doku zu Claude in Foundry (externe Seite, platform.claude.com) für Microsoft, und für die Kunden gelten Anthropics Bedingungen zur Datennutzung.
Dasselbe Modell kann also unter drei verschiedenen Verträgen laufen, mit drei verschiedenen Speicherfristen und drei verschiedenen Regionen. Welche davon gilt, steht im Vertrag des Weges, den eine Anfrage tatsächlich nimmt. Der Name einer Cloud im Zugangsweg legt den Partner dabei nicht fest: Über die Claude Platform on AWS bleibt es Anthropic, über Bedrock ist es Amazon. In Google Cloud gibt es beide Fälle nebeneinander. Das Rechtliche dahinter, bis zur Frage, wann eine Angabe überhaupt personenbezogen ist, steht in Ebene 3.
Ebene 1 trennt vier Fragen: wo gespeichert wird, wo gerechnet wird, wie lange ein Speicher zur Missbrauchsprüfung Anfragen vorhält und mit wem der Vertrag besteht. Hier stehen die Antworten von sechs Anbietern, jeweils für den Geschäftszugang über die Schnittstelle. Was für Privatkonten gilt und wer mit den Daten trainieren darf, steht in Kapitel 01.
Die Übersicht
| Anbieter | Speicherort in der EU | Rechnen in der EU | Speicher zur Missbrauchsprüfung | Betrieb ohne Speicher |
|---|---|---|---|---|
| OpenAI | mit Freigabe und Zusatzvertrag | ja, für die Region Europa ausgewiesen | bis 30 Tage | nach Freigabe, je Modell widerrufbar |
| Anthropic, direkt | nein, derzeit nur USA | nein, weltweit oder USA | 30 Tage, bei Markierung bis 2 Jahre | vereinbar, außer für Fable und Mythos; Markierte ausgenommen |
| Google Cloud | ja | nur über einen Endpunkt der EU oder einer Region | nur bei Verdacht, bis 90 Tage | ja, mit Ausnahmen |
| Amazon Bedrock | ja | mit geografisch begrenztem Profil, bei Claude samt London und Zürich | in begrenzten Fällen; bei Claude Fable 5 und 5.1 jede Anfrage bis 30 Tage | für OpenAI-Modelle auf Anfrage berechtigter Kunden über das AWS-Konto-Team; für Fable 5 und 5.1 nur im Programm Enterprise Frontier Safeguards, bis 31.12.2026 |
| Microsoft Foundry | ja | beim regionalen Bereitstellungstyp oder in der Data Zone EU, laut einer Seite samt EFTA | nur Markiertes, Frist auf den Seiten nicht genannt | auf Antrag, dann ohne Speicher und menschliche Prüfung |
| Mistral | Voreinstellung | ja, mit vorübergehenden Ausnahmen | 30 rollierende Tage | auf Antrag, nur mit bezahltem Zugang |
Stand 10.10.2026, die Zeilen Amazon Bedrock und Microsoft Foundry 20.10.2026, nach den unten verlinkten Seiten. Jede Zelle hat eine Bedingung, und die folgenden Abschnitte nennen sie. Die zweite und die dritte Spalte sehen ähnlich aus und beantworten verschiedene Fragen.
OpenAI: Europa auf Antrag
OpenAI bietet eine europäische Region für Speicherung und Verarbeitung an, als Europa mit EWR und Schweiz. Sie steht nicht jedem Konto offen: Nach der Anleitung zu den Datenkontrollen (externe Seite, developers.openai.com) braucht jede Region außer den USA eine Freigabe für die Einstellungen zur Missbrauchsprüfung und einen unterschriebenen Zusatzvertrag zur geänderten Aufbewahrung.
Dazu kommt ein Aufschlag von 10 Prozent auf die Endpunkte mit Datenresidenz, und zwar für die dafür zugelassenen Modelle, die am 05.03.2026 oder später erschienen sind.
Und nicht jede Region, die sich als Speicherort wählen lässt, rechnet auch dort. Unterstützt eine gewählte Region die Verarbeitung vor Ort nicht (die Seite führt die Regionen einzeln auf), darf OpenAI Kundeninhalte für den Dienst auch außerhalb verarbeiten und vorübergehend speichern.
Den Speicher zur Missbrauchsprüfung, bis zu 30 Tage, führt dieselbe Seite als Tabelle je Endpunkt. Für die Sprachschnittstelle in Echtzeit stehen dort 30 Tage, für die Umwandlung von Sprache in Text steht dort keine Speicherung.
Ohne diesen Speicher arbeitet nur, wen OpenAI dafür freigibt. Auch nach der Freigabe behält OpenAI sich vor, einzelne Modelle für einzelne Kunden wieder herauszunehmen, nach schriftlicher Ankündigung und wenn es nach vernünftigem Ermessen nötig ist, um schwere Risiken zu untersuchen oder zu verhindern.
Inhalte, die ein Klassifikator dann als möglichen Verstoß markiert, darf OpenAI aufbewahren und von Menschen prüfen lassen.
Anthropic: zwei Jahre für das Auffällige
Für die eigene Schnittstelle nennt Anthropic auf der Seite zur Aufbewahrung für Organisationen (externe Seite, privacy.claude.com) eine Löschfrist im Regelfall: Eingaben und Ausgaben werden innerhalb von 30 Tagen nach Eingang oder Erzeugung automatisch gelöscht.
Der Satz geht mit einer Liste von Ausnahmen weiter, und eine davon hat eigene Zahlen. Markieren die automatischen Prüfsysteme einen Chat als Verstoß gegen die Nutzungsrichtlinie, bleiben Eingaben und Ausgaben bis zu zwei Jahre, die Bewertungen der Prüfsysteme bis zu sieben Jahre.
Ein Betrieb ohne Speicherung (Zero Data Retention, ZDR) lässt sich vereinbaren, und die Doku zur Datenaufbewahrung (externe Seite, platform.claude.com) sagt, wie weit er reicht. Eingaben und Antworten speichert Anthropic dann nicht über die Rückgabe der Antwort hinaus. Auch mit einer solchen Vereinbarung (oder einer nach dem US-Gesetz HIPAA) darf Anthropic Daten aufbewahren, wenn ein Gesetz es verlangt oder die automatischen Prüfsysteme sie markiert haben.
Für vier Modelle steht dieser Betrieb gar nicht zur Wahl. Claude Fable 5 und 5.1 sowie Claude Mythos 5 und 5.1 führt Anthropic als Covered Models, die eine Speicherung von 30 Tagen voraussetzen. Ohne Speicherung laufen sie nur, wenn Anthropic das ausdrücklich genehmigt.
Woher diese Pflicht kommt und wie Anthropic sie für Unternehmen lockern will, steht im Beitrag Wie aus Anthropics Speicherpflicht für Unternehmen ein Kompromiss mit eigenem Schlüssel wurde.
Eine europäische Region gibt es über den direkten Weg nicht. Die Einstellung für das Rechnen kennt nur weltweit oder USA, die für das Speichern derzeit nur die USA. Den Speicherort legt man laut der Doku zur Datenresidenz (externe Seite, platform.claude.com) beim Anlegen eines Arbeitsbereichs fest, danach lässt er sich nicht mehr ändern.
Mit europäischem Rechenort gibt es Claude über Amazon Bedrock und Googles Agent Platform, dann gelten deren Regeln. In Google Cloud betreibt Anthropic außerdem ein eigenes Angebot, Claude Models on Google Cloud (Anthropic managed). Es kennt laut der Doku zur Datenresidenz (externe Seite, platform.claude.com) dieselbe Einstellung wie der direkte Weg und rechnet weltweit oder in den USA. In Microsoft Foundry rechnet Claude laut der Doku zu Claude in Foundry (externe Seite, platform.claude.com) weltweit oder in den USA. Welcher Weg für welches Modell wo rechnet, zählt Nutzung und Anpassung von LLMs, Kapitel 06 durch.
Google: ein Speicher nur bei Verdacht
Google legt Eingaben zur Missbrauchsprüfung nur ab, wenn ein automatischer Prüfer anschlägt. Laut der Doku zur Missbrauchsprüfung (externe Seite, docs.cloud.google.com) liegen sie dann bis zu 90 Tage gesichert in der Region oder Mehrfachregion, die der Kunde für sein Projekt gewählt hat.
Wer einen Rahmenvertrag mit Google Cloud hat (Master Agreement), ist von dieser Ablage in der Voreinstellung ausgenommen.
Für Modelle, die Google als Advanced AI einstuft, gilt eine strengere Regel. Dort wird jede Anfrage samt Antwort bis zu 30 Tage gesichert abgelegt, allein zur Missbrauchsprüfung.
Die zweite Ausnahme betrifft ein Werkzeug. Wer Antworten mit der Google-Suche unterfüttert, lässt die Anfragedaten bis zu drei Tage liegen, auch bei vereinbartem Betrieb ohne Speicherung. Abschalten lässt sich diese Ablage nach der Doku zum Betrieb ohne Speicherung (externe Seite, docs.cloud.google.com) nicht.
Für die Unterfütterung mit Google Maps gilt dasselbe, dort mit 30 Tagen. Wer ohne Speicherung suchen lassen will, bekommt von Google den Rat, Web Grounding for Enterprise zu nehmen.
Der Speicherort bleibt in der gewählten Region. Wo gerechnet wird, entscheidet der Endpunkt, und der globale gibt dafür keine Zusage, wie Ebene 1 zeigt.
Amazon: Speicher in begrenzten Fällen
Nach der Doku zur Missbrauchserkennung (externe Seite, docs.aws.amazon.com) darf Amazon Eingaben und Ausgaben der Modelle in begrenzten Fällen speichern oder prüfen. Die Seite nennt die Modelle beim Namen: Bei Claude Fable 5 und 5.1 bleibt jede Anfrage bis zu 30 Tage liegen, für eine automatische, nachträgliche Missbrauchserkennung.
Dasselbe gilt mit anderen Bedingungen für mehrere OpenAI-Modelle. Der Ort dieses Speichers folgt dem Ort der Verarbeitung, und der ist bei Bedrock eine eigene Einstellung. Die regionsübergreifende Verarbeitung verteilt Anfragen auf andere Regionen, und zwar laut der Doku zur regionsübergreifenden Verarbeitung (externe Seite, docs.aws.amazon.com) auch auf solche, die im Konto nie von Hand freigeschaltet wurden.
Für Vorgaben zum Ort empfiehlt Amazon dort die geografisch begrenzte Variante, die die Verarbeitung innerhalb festgelegter Grenzen hält. Das EU-Profil für Claude schließt laut Anthropics Doku zu Claude in Bedrock (externe Seite, platform.claude.com) auch London und Zürich ein, also zwei Regionen außerhalb der EU.
Wird dabei bei einem der genannten Modelle eine Anfrage aufbewahrt, dann am Zielort, so die Doku zur Missbrauchserkennung (externe Seite, docs.aws.amazon.com).
Microsoft: der Bereitstellungstyp entscheidet
Bei Microsoft hängt der Verarbeitungsort am Bereitstellungstyp, und die Regionswahl allein legt ihn nicht fest. Laut der Seite zum Datenschutz (externe Seite, learn.microsoft.com) werden Eingaben und Antworten in dem Gebiet verarbeitet, das der Kunde angibt, außer beim Typ Global oder DataZone. Innerhalb des Gebiets können sie für den Betrieb zwischen Regionen wandern.
Der Typ Data Zone bindet das Rechnen an einen Verbund von Ländern. Liegt die Ressource in einem EU-Staat, rechnet Microsoft laut derselben Seite dort oder in einem anderen Mitgliedstaat der EU. Die Seite zu den Bereitstellungstypen (externe Seite, learn.microsoft.com) fasst die Zone weiter: Sie folgt der EU Data Boundary, und die kann Staaten der EFTA wie Norwegen und die Schweiz einschließen. Welches Modell es in welcher Zone gibt und was „EU“ bei den einzelnen Anbietern umfasst, zählt Nutzung und Anpassung von LLMs, Kapitel 06 durch.
Den Fall der weltweiten Bereitstellung erzählt Kapitel 01 in Ebene 3, die Prüfer im EWR stehen dort in Ebene 2. Die menschliche Durchsicht lässt sich abschalten: Sie entfällt laut der Doku zur Missbrauchsprüfung (externe Seite, learn.microsoft.com), wenn der Kunde für eine geänderte Missbrauchsprüfung zugelassen ist.
Für diese Durchsicht legt Microsoft Anfragen ab, die das System als auffällig markiert hat, und zwar in der Region der eigenen Ressource. Mit genehmigtem Antrag entfallen nach der Seite zum Datenschutz (externe Seite, learn.microsoft.com) Ablage und Durchsicht zusammen.
Eine Frist für diesen Speicher nennt Microsoft auf den beiden Seiten nicht, die das Thema behandeln. In der Tabelle steht deshalb keine Zahl. Das alles gilt für die Modelle, die Microsoft selbst verkauft. Für Claude in Microsoft Foundry nennt Anthropic sich selbst als Auftragsverarbeiter, wie Ebene 1 zeigt, und dann gelten Anthropics Fristen.
Mistral: Europa als Voreinstellung
Mistral ist der einzige der sechs mit Sitz in der EU und legt die Daten dort ab, solange niemand etwas anderes wählt; so steht es auf der Hilfeseite zum Speicherort (externe Seite, help.mistral.ai).
Ein eigener Endpunkt führt in die USA. Und je nach Funktion können Daten laut derselben Seite vorübergehend die EU verlassen, zu Unterauftragnehmern.
Die Frist zur Missbrauchsprüfung steht in der Datenschutzerklärung (externe Seite, legal.mistral.ai): Eingaben und Ausgaben bleiben so lange, wie das Erzeugen der Antwort dauert, und danach 30 rollierende Tage zur Missbrauchsprüfung, außer bei aktiviertem Betrieb ohne Speicherung.
Den Betrieb ohne Speicherung gibt es nur gegen Bezahlung, im kostenlosen Modus fehlt er. Ist er eingeschaltet, behält Mistral nach der Hilfeseite dazu (externe Seite, help.mistral.ai) Eingaben und Ausgaben nur so lange, wie die Antwort es erfordert. Zu haben ist er nur mit nutzungsabhängiger Abrechnung.
Freigeschaltet wird er auf einen begründeten Antrag, und über den entscheidet Mistral nach eigenem Ermessen. Er gilt außerdem nur für zustandslose Endpunkte; Agenten, Batch-Dateien und die Files API speichern weiter.
Was daraus folgt
Lesen Sie die zweite und die dritte Spalte getrennt. Ein europäischer Speicherort ist bei fünf von sechs zu haben. Ein europäischer Rechenort hängt dagegen an einem Endpunkt, einem Profil oder einem Bereitstellungstyp, und jeder davon ist eine eigene Einstellung.
Fragen Sie nach der Ausnahme. Alle Fristen oben gelten für den Regelfall. Eine markierte Anfrage bleibt bei Anthropic bis zu zwei Jahre, und ein Suchwerkzeug bei Google speichert trotz vereinbartem Betrieb ohne Speicher. Bei Anthropic und OpenAI kann außerdem ein einzelnes Modell aus diesem Betrieb herausfallen.
Schreiben Sie Datum und Wortlaut auf. Ein Änderungsprotokoll führt unter diesen Seiten Microsofts Datenschutzseite (externe Seite, learn.microsoft.com), der letzte Eintrag stammt vom 03.10.2025. Die übrigen nennen höchstens das Datum der letzten Änderung, und mehrere davon liegen in den letzten drei Monaten. Die Tabelle oben ist der Stand eines Tages.
Die beiden ersten Ebenen lesen die Zusagen der Anbieter. Diese Ebene liest das Recht, auf das die Zusagen antworten: die Datenschutz-Grundverordnung in ihrer geltenden Fassung, zwei Urteile, einen Vorschlag der Kommission und einen Angemessenheitsbeschluss, dazu die Lesart des Europäischen Datenschutzausschusses. Sie nennt die Stellen, an denen die Fragen aus Ebene 1 ihre Begriffe haben.
Zwei Rollen und ein Vertrag
Die Verordnung unterscheidet, wer entscheidet und wer ausführt. Nach den Begriffsbestimmungen in Artikel 4 der DSGVO (externe Seite, eur-lex.europa.eu) ist verantwortlich, wer allein oder mit anderen über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet. Auftragsverarbeiter ist, wer die Daten im Auftrag dieses Verantwortlichen verarbeitet.
Zwischen beiden verlangt Artikel 28 einen Vertrag oder ein anderes Rechtsinstrument als Grundlage.
Die großen Anbieter bieten diesen Vertrag als Anhang zu ihren Bedingungen an. OpenAI ordnet sich in seinem Vertrag zur Auftragsverarbeitung (externe Seite, openai.com) als Auftragsverarbeiter des Kunden ein, für den dieser Vertrag gilt.
Bei Anthropic ist er Teil der kommerziellen Bedingungen und endet dort, wo ein anderer Weg beginnt. Wer Claude über die Plattform eines Dritten aufruft, für den gelten nach der Hilfeseite zum Vertrag (externe Seite, privacy.claude.com) die Bedingungen dieser Plattform.
Das ist die rechtliche Seite des Rollenwechsels aus Ebene 1: Wer Claude über Amazon Bedrock oder Googles Agent Platform aufruft, hat den Vertrag mit dem Betreiber. Für die Claude Platform on AWS, Claude in Microsoft Foundry und Claude Models on Google Cloud (Anthropic managed) nennt Anthropic dagegen sich selbst als Auftragsverarbeiter. Bei Foundry handelt Anthropic dabei laut der Doku zu Claude in Foundry (externe Seite, platform.claude.com) als unabhängiger Auftragsverarbeiter für Microsoft, die Kette hat also eine Stufe mehr.
Eine Rolle muss dabei nicht für alle Zwecke gelten. Mistral verarbeitet für den Betrieb im Auftrag. Für zwei weitere Zwecke nennt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (externe Seite, legal.mistral.ai) eine eigene Rolle: Dafür darf Mistral die Daten als Verantwortlicher verarbeiten.
Der erste Zweck ist das Training eigener Modelle, solange der Kunde nicht widersprochen hat. Wer den Widerspruch nicht einlegt, hat für diesen Teil einen zweiten Verantwortlichen. Der zweite ist die automatische Moderation, samt der Missbrauchsprüfung an den Schnittstellen. Ausgenommen ist sie nur bei vereinbartem Betrieb ohne Speicherung. Die 30 rollierenden Tage aus Ebene 2 liegen damit in Mistrals eigener Verantwortung. Welche Konten standardmäßig in das Training gehen, steht in Kapitel 01.
Wann eine Eingabe personenbezogen ist
Alles an der Verordnung hängt am Begriff der personenbezogenen Daten. Gemeint sind nach Artikel 4 der DSGVO (externe Seite, eur-lex.europa.eu) alle Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person.
Ein naheliegender Schutz vor dem Versand an einen Anbieter ist, Namen und Kennungen vorher zu ersetzen. Die Verordnung kennt das als Pseudonymisierung: Die Daten lassen sich danach ohne zusätzliche Informationen keiner bestimmten Person mehr zuordnen. Wie das Ersetzen gebaut ist und wo die Erkennung Angaben übersieht, zeigt Nutzung und Anpassung von LLMs, Kapitel 07.
Wie weit das reicht, sagt Erwägungsgrund 26, der nur im Amtsblatt (externe Seite, eur-lex.europa.eu) steht. Pseudonymisierte Daten, die sich mit zusätzlichen Informationen einer Person zuordnen ließen, gelten weiter als Informationen über eine identifizierbare Person. Für anonyme Informationen sollen die Grundsätze des Datenschutzes dagegen nicht gelten.
Offen war lange, für wen die Zuordnung möglich sein muss. Der Europäische Datenschutzausschuss hat im Januar 2025 Leitlinien zur Pseudonymisierung (externe Seite, edpb.europa.eu) mit einer strengen Lesart zur Konsultation gestellt: Pseudonymisierte Daten, die sich mit zusätzlichen Informationen einer Person zuordnen lassen, bleiben personenbezogen.
Der Gerichtshof hat am 04.09.2025 anders entschieden, und zwar zu einer Nachbarverordnung. Das Urteil (externe Seite, eur-lex.europa.eu) betrifft die Verordnung 2018/1725 für die Organe der Union, deren Begriffe denen der DSGVO nachgebildet sind. Nach Randnummer 86 sind pseudonymisierte Daten für die Zwecke dieser Verordnung nicht zwingend für jeden Beteiligten personenbezogen. Für einen Empfänger, der die Zuordnung mit den ihm verfügbaren Mitteln nicht herstellen kann, können dieselben Daten also etwas anderes sein als für den Absender, der den Schlüssel hat. Für den Versand an ein Sprachmodell ist genau das die Frage: Ist eine Eingabe, aus der die Namen ersetzt sind, beim Anbieter noch personenbezogen?
Der Datenschutzausschuss hat das Urteil im Juli 2026 aufgenommen, in Leitlinien zur Anonymisierung, die bis zum 30.10.2026 zur Konsultation stehen. Laut der Mitteilung dazu (externe Seite, edpb.europa.eu) sind Daten anonym, wenn sie sich auf keine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen, und ob das zutrifft, kann von Stelle zu Stelle verschieden sein.
Dieselben Leitlinien beantworten die Frage für den häufigsten Weg. Verarbeitet eine Stelle im Auftrag, zählt nach Randnummer 15 die Sicht des Auftraggebers (Leitlinien 02/2026 (externe Seite, edpb.europa.eu)). Kann der Kunde die ersetzten Namen zurückführen, sind die Daten dann auch beim Anbieter personenbezogen, und der Anbieter hat die Pflichten eines Auftragsverarbeiters. Eine eigene Prüfung aus Sicht des Empfängers sieht der Ausschuss für eine Stelle vor, die selbstständig und für eigene Zwecke verarbeitet.
Was der Digital-Omnibus daran ändern soll
Die Kommission hat am 19.11.2025 einen Vorschlag vorgelegt, der mehrere Digitalgesetze zugleich ändert, darunter die DSGVO. Für Artikel 4 sieht der Vorschlag (externe Seite, eur-lex.europa.eu) einen Zusatz vor, der die Lesart des Gerichtshofs in die Verordnung schreibt: Für eine Stelle, die die Person mit den Mitteln, die sie vernünftigerweise einsetzen würde, nicht identifizieren kann, sind die Informationen nicht personenbezogen.
Geltendes Recht ist das nicht. Die konsolidierte Fassung der DSGVO bei EUR-Lex ist weiter die vom 04.05.2016, und im Verfahren des Parlaments (externe Seite, oeil.secure.europarl.europa.eu) wartet der Vorschlag auf die Entscheidung des zuständigen Ausschusses. Vorgelegt sind dort, Stand 10.10.2026, ein Berichtsentwurf vom 22.06.2026 und Änderungsanträge vom 27.07.2026. Der Datenschutzausschuss und der Europäische Datenschutzbeauftragte haben im Februar 2026 gemeinsam Stellung genommen und den Gesetzgeber dringend gebeten, die Definition so nicht zu ändern. Der Datenschutzbeauftragte begründete das in der gemeinsamen Mitteilung (externe Seite, edpb.europa.eu) damit, dass die Änderung der Rechtsprechung des Gerichtshofs widerspreche und den Begriff der personenbezogenen Daten deutlich verenge.
Für die Beurteilung heute heißt das: Das Urteil gibt der Pseudonymisierung ein Argument, und der Datenschutzausschuss folgt ihm für Empfänger in eigener Sache. Für den Anbieter, der im Auftrag verarbeitet, zählt nach seiner Lesart die Sicht des Kunden, und der Gesetzgeber hat noch nicht entschieden. Wer bei einem Anbieter, der im Auftrag verarbeitet, darauf baut, dass ersetzte Namen dort keine personenbezogenen Daten mehr sind, hat den Ausschuss gegen sich. Das Gesetz, auf das er hoffen könnte, ist noch ein Vorschlag.
Die Übermittlung in die USA
Daten dürfen in ein Land außerhalb der EU gehen, wenn die Kommission dessen Schutzniveau anerkannt hat. Nach Artikel 45 der DSGVO (externe Seite, eur-lex.europa.eu) ist eine Übermittlung in ein Drittland erlaubt, wenn die Kommission beschlossen hat, dass es ein angemessenes Schutzniveau bietet.
Für die USA hat die Kommission das am 10.07.2023 beschlossen, mit einer Einschränkung auf eingetragene Unternehmen. Nach dem Angemessenheitsbeschluss (externe Seite, eur-lex.europa.eu) gewährleisten die USA ein angemessenes Schutzniveau für Daten, die Organisationen in den USA aus der Union erhalten, sofern sie in der Liste des Data Privacy Framework stehen. Die Kommission fasst es auf ihrer Seite zum Datentransfer (externe Seite, commission.europa.eu) ebenso: Auf Grundlage des Beschlusses können Daten frei an die US-Unternehmen fließen, die am Data Privacy Framework teilnehmen.
Wer auf der Liste steht, lässt sich nachsehen. Stand 10.10.2026 führt die Liste des US-Handelsministeriums (externe Seite, dataprivacyframework.gov) Google, Amazon und Microsoft als aktiv eingetragen. OpenAI und Anthropic stehen nicht darin, weder aktiv noch als frühere Teilnehmer. Für sie gilt der Beschluss deshalb nicht, und ihre Verträge nennen den anderen Weg der Verordnung, die Standardvertragsklauseln (SCC). OpenAI stützt eine Übermittlung nach seinem Vertrag zur Auftragsverarbeitung (externe Seite, openai.com) auf Vereinbarungen mit solchen Klauseln oder auf einen Angemessenheitsbeschluss der Kommission nach Artikel 45.
Bei Anthropic ist der Vertrag samt Klauseln laut der Hilfeseite zum Vertrag (externe Seite, privacy.claude.com) automatisch Teil der kommerziellen Nutzungsbedingungen.
Mistral hat seinen Sitz in der EU und übermittelt nur für einzelne Funktionen nach außen, wie Ebene 2 zeigt.
Der Beschluss selbst ist angefochten. Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage am 03.09.2025 abgewiesen (externe Seite, eur-lex.europa.eu).
Gegen dieses Urteil ist ein Rechtsmittel beim Gerichtshof anhängig, eingereicht am 31.10.2025 unter dem Aktenzeichen C-703/25 P (externe Seite, infocuria.curia.europa.eu), Stand 10.10.2026. Für die Übermittlung an die eingetragenen Anbieter gilt der Beschluss, bis der Gerichtshof entschieden hat.
Der Beschluss regelt Daten, die in die USA übermittelt werden. Ob eine US-Behörde von einem Anbieter Daten verlangen kann, die er in der EU hält, ist eine zweite Prüfung. Sie steht in Nutzung und Anpassung von LLMs, Kapitel 06, Ebene 3.
Quellen
35 Einträgealle erreichbar
Erreichbarkeit automatisch geprüft
Dokumentationerreichbar
docs.cloud.google.comgeprüft 25.10.2026
Die Trennung von Speicherort und Verarbeitungsort bei Google: Gespeichertes bleibt in der gewählten Region, eine Anfrage an einen globalen Endpunkt kann überall verarbeitet werden.
Dokumentationerreichbar
Anthropic, Data residency (externe Seite, platform.claude.com)
platform.claude.comgeprüft 25.10.2026
Anthropics Doku zu den zwei getrennten Einstellungen für die Schnittstelle: wo gerechnet wird (Voreinstellung jede verfügbare Region, sonst nur USA) und wo gespeichert wird (derzeit nur USA). Eine europäische Wahl gibt es bei keiner der beiden.
Dokumentationerreichbar
OpenAI, Data controls in the OpenAI platform (externe Seite, developers.openai.com)
developers.openai.comgeprüft 25.10.2026
Die Seite, auf der OpenAI für die Schnittstelle Speicherort, Verarbeitungsort und Aufbewahrung getrennt aufführt: den Speicher zur Missbrauchsprüfung mit bis zu 30 Tagen, eine Tabelle je Endpunkt, die Datenresidenz mit ihren Ausnahmen (Systemdaten, Regionen ohne eigene Verarbeitung) und die Bedingungen für eine Region außerhalb der USA samt Aufschlag. Den Betrieb ohne Speicher zur Missbrauchsprüfung gibt es nur nach Freigabe, und OpenAI behält sich vor, einzelne Modelle für einzelne Kunden nach schriftlicher Ankündigung wieder herauszunehmen. Für GPT-Live nennt sie eine eigene Frist: Die Aufnahme einer Sitzung wird nur gespeichert, wenn ein Projekt das einschaltet, liegt dann 30 Tage zum Herunterladen bereit und verfällt danach; eine Schnittstelle zum vorzeitigen Löschen gibt es laut der Seite nicht. Eine Frist für Traces nennt sie keine, und für die Echtzeit-Schnittstelle vermerkt sie, dass das Tracing derzeit nicht unter die EU-Datenresidenz fällt.
Dokumentationerreichbar
Anthropic, API and data retention (externe Seite, platform.claude.com)
platform.claude.comgeprüft 25.10.2026
Die Aufstellung, was von einer Anfrage beim Anbieter liegen bleibt, aufgeschlüsselt Funktion für Funktion. Sie trennt zwei Dinge, die leicht zusammenfallen: Eine zustandslose Schnittstelle sagt, dass der nächste Aufruf den alten Verlauf nicht kennt. Über die Frage, was gespeichert wird, entscheidet jede Funktion für sich, und die Sitzungen der verwalteten Agenten bleiben liegen, bis jemand sie löscht. Als Auftragsverarbeiter nennt sich Anthropic an vier Stellen: für die eigene Schnittstelle, die Claude Platform on AWS, Claude in Microsoft Foundry und Anthropics Angebot in Google Cloud (Anthropic managed). Bei Bedrock und bei Googles Agent Platform (Google managed) ist es der Betreiber. Für Claude Fable 5 und 5.1 sowie Claude Mythos 5 und 5.1 (Covered Models) verlangt Anthropic eine Speicherung von 30 Tagen; den Betrieb ohne Speicherung gibt es für sie nur mit ausdrücklicher Erlaubnis.
Dokumentationerreichbar
Anthropic, Where are your servers located? (externe Seite, privacy.claude.com)
privacy.claude.comgeprüft 25.10.2026
Die Auskunft des Herstellers zur Frage nach europäischen Servern. Sie ist der Gegenpol zur Verfügbarkeitstabelle eines Betreibers: Beim Hersteller selbst liegen die Daten in den Vereinigten Staaten, während dasselbe Modell über einen Betreiber in einer europäischen Region läuft.
Dokumentationerreichbar
AWS, Amazon Bedrock abuse detection (externe Seite, docs.aws.amazon.com)
docs.aws.amazon.comgeprüft 25.10.2026
Amazons Regeln zur Missbrauchserkennung: In begrenzten Fällen darf Amazon Ein- und Ausgaben speichern oder prüfen, für Modelle von OpenAI (markierter Verkehr) und Anthropic (aller Verkehr) bis zu 30 Tage, und bei regionsübergreifender Verarbeitung liegt die Speicherung in der Zielregion.
Dokumentationerreichbar
Anthropic, Claude in Microsoft Foundry (externe Seite, platform.claude.com)
platform.claude.comgeprüft 25.10.2026
Anthropics Doku zu Claude in Microsoft Foundry. Claude gibt es dort als Global Standard und als US Data Zone Standard, abgerechnet über den Azure Marketplace. Eine Data Zone EU nennt die Seite für Claude nicht. Es gibt zwei Betriebsformen: Anthropic rechnet auf Azure oder auf eigener Infrastruktur, und nur die Form auf Azure kennt die US Data Zone. Anthropic handelt als unabhängiger Auftragsverarbeiter für Microsoft. Bei Betrieb auf Azure bleiben Eingaben und Ausgaben laut der Seite in Azure; an Anthropic gehen Nutzungsdaten und Inhalte, die Anthropics Sicherheitssysteme markieren. Claude Sonnet 5.5 gibt es nur als Global Standard.
Dokumentationerreichbar
Anthropic, How long do you store my organization's data? (externe Seite, privacy.claude.com)
privacy.claude.comgeprüft 25.10.2026
Die Fristen für Geschäftskunden: Ein- und Ausgaben der Schnittstelle werden binnen 30 Tagen gelöscht, bei einem markierten Verstoß bleiben sie bis zu zwei Jahre, die Werte der Klassifikatoren bis zu sieben Jahre.
Dokumentationerreichbar
docs.cloud.google.comgeprüft 25.10.2026
Googles Regeln zur Missbrauchsprüfung auf der Cloud-Plattform: Eingaben werden nur bei Verdacht und bis zu 90 Tage in der gewählten Region gespeichert, Kunden mit einem Master Agreement sind davon ausgenommen, und für Modelle der Stufe Advanced AI werden alle Anfragen bis zu 30 Tage gespeichert.
Dokumentationerreichbar
docs.cloud.google.comgeprüft 25.10.2026
Googles Seite zum Betrieb ohne Speicherung und seinen Ausnahmen: Die Suche mit Google Search als Grundlage speichert Anfragedaten bis zu drei Tage, und das lässt sich nicht abschalten.
Dokumentationerreichbar
AWS, Increase throughput with cross-Region inference (externe Seite, docs.aws.amazon.com)
docs.aws.amazon.comgeprüft 25.10.2026
Die regionsübergreifende Verarbeitung bei Bedrock: Sie kann Anfragen in Regionen leiten, die im Konto gar nicht freigeschaltet sind, und für Vorgaben zur Datenresidenz empfiehlt Amazon die geografisch begrenzte Variante.
Dokumentationerreichbar
learn.microsoft.comgeprüft 25.10.2026
Die Seite, die den Unterschied zwischen Modell und Betreiber greifbar macht: Dieselben Modelle laufen bei Microsoft, und der Hersteller sieht dabei nichts. Sie nennt außerdem die Angabe, an der die Regionswahl praktisch scheitert, nämlich den Bereitstellungstyp, und die Auskunft darüber, wer die Eingaben bei der Missbrauchserkennung zu sehen bekommt. Zur Missbrauchsprüfung legt Microsoft markierte Anfragen für die menschliche Durchsicht in der Region der Ressource ab; nach genehmigtem Antrag entfallen Ablage und Durchsicht. Eine Frist nennt die Seite nicht. Sie führt ein Änderungsprotokoll, letzter Eintrag vom 03.10.2025.
Dokumentationerreichbar
Microsoft, Deployment types for Microsoft Foundry Models (externe Seite, learn.microsoft.com)
learn.microsoft.comgeprüft 25.10.2026
Microsofts Übersicht der Bereitstellungstypen für die Modelle in Foundry, Stand 13.08.2026. Global rechnet in jeder Azure-Region, Data Zone innerhalb einer von Microsoft festgelegten Zone (USA, EU oder Asien-Pazifik), Standard und Regional Provisioned in der gewählten Azure-Geografie. Die EU-Zone folgt der EU Data Boundary und kann damit auch EFTA-Staaten wie Norwegen und die Schweiz einschließen. Microsoft darf einer Zone ohne Ankündigung Regionen hinzufügen. Ein neues Modell erscheint zuerst als Global, dann als Data Zone und zuletzt in der Geografie, für die letzte Stufe ohne zugesagten Termin. Global Standard ist laut der Seite zugleich die günstigste Stufe.
Dokumentationerreichbar
Anthropic, Claude in Amazon Bedrock (externe Seite, platform.claude.com)
platform.claude.comgeprüft 25.10.2026
Anthropics Doku zum neuen Zugang über Amazon Bedrock mit der Messages API. AWS betreibt die Infrastruktur ohne Zugriff für das Personal von Anthropic, und für die Datenhaltung gelten die Regeln von Bedrock. Der globale Endpunkt kostet nichts extra, ein regionaler Endpunkt 10 Prozent mehr. Das EU-Profil umfasst Frankfurt, Zürich, Stockholm, Mailand, Spanien, Irland, London und Paris. Für Claude Fable 5.1 gibt es regionale Endpunkte derzeit nur in us-east-1. Den älteren Zugang über InvokeModel und Converse beschreibt eine eigene Seite.
Dokumentationerreichbar
Microsoft, Abuse monitoring in Azure OpenAI (externe Seite, learn.microsoft.com)
learn.microsoft.comgeprüft 25.10.2026
Microsofts Beschreibung der Missbrauchsprüfung: Prüfer für Modelle im EWR sitzen im EWR, und die menschliche Durchsicht entfällt nach genehmigtem Antrag. Eine Speicherfrist nennt die Seite nicht.
Dokumentationerreichbar
Mistral AI, Where do you store my data or my Organization's data? (externe Seite, help.mistral.ai)
help.mistral.aigeprüft 25.10.2026
Mistrals Auskunft zum Speicherort: voreingestellt in der EU, über einen eigenen Endpunkt in den USA, und je nach Funktion vorübergehend bei Unterauftragnehmern außerhalb der EU.
Dokumentationerreichbar
Mistral AI, Privacy Policy (externe Seite, legal.mistral.ai)
legal.mistral.aigeprüft 25.10.2026
Mistrals Datenschutzerklärung mit den Fristen je Produkt; für die Schnittstelle bleiben Ein- und Ausgaben 30 rollierende Tage zur Missbrauchsprüfung, außer bei aktiviertem Betrieb ohne Speicherung.
Dokumentationerreichbar
Mistral AI, Can I activate Zero Data Retention (ZDR)? (externe Seite, help.mistral.ai)
help.mistral.aigeprüft 25.10.2026
Mistrals Betrieb ohne Speicherung: Er gilt für bestimmte zustandslose Endpunkte und nur mit bezahltem Zugang, der kostenlose Modus kennt ihn nicht. Freigeschaltet wird er auf einen begründeten Antrag, über den Mistral nach eigenem Ermessen entscheidet.
Originalarbeiterreichbar
eur-lex.europa.eugeprüft 25.10.2026
Der Verordnungstext in der konsolidierten Fassung, die EUR-Lex führt: Begriffe (Artikel 4), Auftragsverarbeitung (Artikel 28) und Übermittlung in Drittländer (Artikel 45) und automatisierte Entscheidungen im Einzelfall (Artikel 22). Die Erwägungsgründe stehen nur im Amtsblatt.
Originalarbeiterreichbar
Verordnung (EU) 2016/679, Amtsblatt mit Erwägungsgründen (externe Seite, eur-lex.europa.eu)
eur-lex.europa.eugeprüft 25.10.2026
Die Fassung im Amtsblatt vom 04.05.2016, zitiert für Erwägungsgrund 26: Pseudonymisierte Daten gelten als Informationen über eine identifizierbare Person, anonyme fallen nicht unter die Verordnung.
Dokumentationerreichbar
OpenAI, Data Processing Addendum (externe Seite, openai.com)
openai.comgeprüft 25.10.2026
OpenAIs Vertrag über die Auftragsverarbeitung: OpenAI verarbeitet als Auftragsverarbeiter, und eine Übermittlung aus dem EWR stützt sich auf Standardvertragsklauseln oder einen Angemessenheitsbeschluss nach Artikel 45 DSGVO.
Dokumentationerreichbar
privacy.claude.comgeprüft 25.10.2026
Anthropics Auskunft zum Vertrag über die Auftragsverarbeitung: Er ist mit Standardvertragsklauseln Teil der kommerziellen Bedingungen, und wer Claude über eine fremde Plattform nutzt, steht unter deren Bedingungen.
Dokumentationerreichbar
Mistral AI, Data Processing Addendum (externe Seite, legal.mistral.ai)
legal.mistral.aigeprüft 25.10.2026
Mistrals Vertrag über die Auftragsverarbeitung mit einer Doppelrolle: Für den Betrieb verarbeitet Mistral im Auftrag. Als Verantwortlicher verarbeitet Mistral für das Training eigener Modelle, solange der Kunde nicht widersprochen hat, und für die automatische Missbrauchsprüfung an der Schnittstelle, solange kein Betrieb ohne Speicherung vereinbart ist.
Ankündigung des Herstellerserreichbar
EDSA, Mitteilung zu den Leitlinien 01/2025 zur Pseudonymisierung (externe Seite, edpb.europa.eu)
edpb.europa.eugeprüft 25.10.2026
Die Mitteilung des Europäischen Datenschutzausschusses vom Januar 2025 zu seinen Leitlinien 01/2025: Pseudonymisierte Daten bleiben personenbezogen, wenn irgendjemand sie zuordnen kann. Die Leitlinien sind eine Konsultationsfassung vom 16.01.2025, vor dem Urteil EDSB/SRB; Stand 10.10.2026 führt die Konsultationsseite keine spätere Fassung. Die Leitlinien selbst liegen nur als PDF vor.
Originalarbeiterreichbar
EuGH, Urteil vom 04.09.2025, C-413/23 P, EDSB/SRB (externe Seite, eur-lex.europa.eu)
eur-lex.europa.eugeprüft 25.10.2026
Das Urteil, nach dem pseudonymisierte Daten nicht für jeden Empfänger personenbezogen sein müssen (Randnummer 86). Es ergeht zur Verordnung 2018/1725 für die Organe der Union, deren Begriffe denen der DSGVO nachgebildet sind.
Ankündigung des Herstellerserreichbar
EDSA, Mitteilung zu den Leitlinien 02/2026 zur Anonymisierung (externe Seite, edpb.europa.eu)
edpb.europa.eugeprüft 25.10.2026
Die Mitteilung des Europäischen Datenschutzausschusses vom 08.07.2026: Leitlinien zur Anonymisierung, die das Urteil EDSB/SRB aufnehmen. Ob Daten anonym sind, kann je Stelle verschieden sein und wird aus der Sicht der jeweiligen Stelle beurteilt. Die Leitlinien stehen bis zum 30.10.2026 zur Konsultation.
Originalarbeiterreichbar
EDSA, Leitlinien 02/2026 zur Anonymisierung, Version 1.0 (externe Seite, edpb.europa.eu)
edpb.europa.eugeprüft 25.10.2026
Die Leitlinien selbst, angenommen am 07.07.2026 zur Konsultation. Belegstelle Randnummer 15 mit Beispiel 3: Verarbeitet eine Stelle im Auftrag eines anderen, wird aus der Sicht des Auftraggebers beurteilt, ob die Daten personenbezogen sind. Sind sie es für den Auftraggeber, sind sie es auch für den Auftragsverarbeiter, mit dessen Pflichten. Randnummer 6 und 7: Dieselben Daten können für eine Stelle anonym und für eine andere personenbezogen sein. Randnummer 3 nennt drei Kriterien für Anonymität: kein Herauslösen einzelner Datensätze, keine Verknüpfung und keine Inferenz. Randnummer 82 nennt das Abfragen eines KI-Modells mit Zusatzwissen als einen Weg zu einer solchen Inferenz.
Originalarbeiterreichbar
Europäische Kommission, Vorschlag Digital Omnibus, COM(2025) 837 (externe Seite, eur-lex.europa.eu)
eur-lex.europa.eugeprüft 25.10.2026
Der Vorschlag der Kommission vom 19.11.2025, der unter anderem Artikel 4 DSGVO ändern soll: Information wäre für eine Stelle nicht personenbezogen, die die Person mit den ihr verfügbaren Mitteln nicht bestimmen kann. Ein Vorschlag, kein geltendes Recht.
Datenerreichbar
oeil.secure.europarl.europa.eugeprüft 25.10.2026
Der Verfahrensstand des Digital-Omnibus im Parlament: Stand 10.10.2026 wartet er auf die Entscheidung des Ausschusses, Berichtsentwurf vom 22.06.2026, Änderungsanträge vom 27.07.2026.
Ankündigung des Herstellerserreichbar
edpb.europa.eugeprüft 25.10.2026
Die Mitteilung vom 11.02.2026 zur gemeinsamen Stellungnahme 2/2026 (angenommen am 10.02.2026): Datenschutzausschuss und Europäischer Datenschutzbeauftragter bitten den Gesetzgeber dringend, die vorgeschlagene Änderung der Definition personenbezogener Daten nicht zu übernehmen, weil sie über die Rechtsprechung hinausgehe und den Begriff deutlich verenge. Das zitierte Wort stammt vom Datenschutzbeauftragten Wojciech Wiewiórowski.
Originalarbeiterreichbar
eur-lex.europa.eugeprüft 25.10.2026
Der Angemessenheitsbeschluss der Kommission vom 10.07.2023. Er gilt nur für Organisationen in den USA, die in der Liste des Data Privacy Framework eingetragen sind.
Dokumentationerreichbar
Europäische Kommission, EU-US data transfers (externe Seite, commission.europa.eu)
commission.europa.eugeprüft 25.10.2026
Die Erläuterung der Kommission zum Data Privacy Framework: Daten fließen frei an die Unternehmen in den USA, die daran teilnehmen.
Datenerreichbar
U.S. Department of Commerce, Data Privacy Framework List (externe Seite, dataprivacyframework.gov)
dataprivacyframework.govgeprüft 25.10.2026
Die Liste der Organisationen, für die der Angemessenheitsbeschluss gilt. Stand 10.10.2026 stehen Google LLC, Amazon.com Inc. und Microsoft Corporation aktiv darin; OpenAI, Anthropic und Mistral stehen nicht darin, auch nicht als frühere Teilnehmer.
Originalarbeiterreichbar
EuG, Urteil vom 03.09.2025, T-553/23, Latombe/Kommission (externe Seite, eur-lex.europa.eu)
eur-lex.europa.eugeprüft 25.10.2026
Das Urteil des Gerichts, das die Klage gegen den Angemessenheitsbeschluss zum Data Privacy Framework abweist. Dagegen ist ein Rechtsmittel beim Gerichtshof anhängig (C-703/25 P).
Datenerreichbar
Curia, Rechtssache C-703/25 P, Latombe/Kommission (externe Seite, infocuria.curia.europa.eu)
infocuria.curia.europa.eugeprüft 25.10.2026
Die Verfahrensangaben des Gerichtshofs zum Rechtsmittel gegen das Latombe-Urteil: eingereicht am 31.10.2025, Stand 10.10.2026 anhängig.