GrundlagenBeurteilen und EinordnenKapitel 08 von 8

Wo die Daten liegen und wie lange

Gleiches Kapitel, drei Tiefen. Die Wahl gilt überall und bleibt gespeichert.

Tiefe 1: Überblick · Lesezeit 8 Min. · Stand

Wer ein Sprachmodell über eine Schnittstelle nutzt, gibt Text aus der Hand. Ob der Anbieter damit trainieren darf und wer das Modell betreibt, klärt Kapitel 01. Dieses Kapitel fragt danach, was mit dem Text geschieht, solange er beim Anbieter liegt: an welchem Ort er gespeichert wird, an welchem er verarbeitet wird, wie lange er bleibt und mit wem darüber ein Vertrag besteht. Jede der großen Dokumentationen führt diese Angaben getrennt, und wer sie zusammenzieht, liest eine Zusage heraus, die dort nicht steht.

Speichern und Rechnen sind zwei Orte

Google schreibt die Trennung in der Doku zur Datenresidenz (externe Seite, docs.cloud.google.com) in zwei auf­ein­an­der­fol­gende Sätze. Der erste betrifft das, was liegen bleibt: Gespeicherte Daten bleiben an dem Ort, den der Kunde gewählt hat.

Der zweite betrifft die Verarbeitung, und zwar dann, wenn die Anfrage an einen globalen Endpunkt geht. Sie kann dann an jedem Standort von Google Cloud auf der Welt gerechnet werden, und eine Zusage zum Ort gibt es für sie nicht.

Ein Projekt mit Speicherort Frankfurt kann also Anfragen haben, die in einem ganz anderen Erdteil gerechnet werden. Beides ist eine eigene Einstellung.

Anthropic führt für die eigene Schnittstelle ebenfalls zwei Einstellungen, eine für das Rechnen und eine für das Speichern. Voreingestellt ist laut der Doku zur Datenresidenz (externe Seite, platform.claude.com) beim Rechnen jedes verfügbare Gebiet, ausgewählt nach Leistung und Verfügbarkeit.

Die einzige Alternative dazu sind die USA. Beim Speicherort stehen derzeit nur die USA zur Wahl. Eine europäische Wahl bietet Anthropic direkt bei keiner der beiden Einstellungen an. Über einen der großen Betreiber sieht das anders aus, das steht in Kapitel 01.

Die Region gilt für den Inhalt

Wer eine Region wählt, bindet damit den Inhalt der Anfragen, also Eingaben und Ausgaben. Was drumherum anfällt, gehört nicht dazu. OpenAI schreibt in der Anleitung zu den Datenkontrollen (externe Seite, developers.openai.com) ausdrücklich, dass die gewählte Region nicht für Systemdaten gilt; die können außerhalb verarbeitet und gespeichert werden.

Zu diesen Systemdaten zählt dieselbe Seite Kontodaten, Metadaten und Nutzungsdaten, darunter Abrechnung und Supportanfragen. Sie zeigen, wer wann wie viel mit welchem Modell gearbeitet hat, und sie liegen dort, wo der Anbieter sie führt.

Dazu kommt ein zweiter Rand. Anthropic nennt auf der Hilfeseite zum Serverstandort (externe Seite, privacy.claude.com) für interne Zwecke eigene Orte: Für Sicher­heits­prü­fungen, Produktsupport oder die Bearbeitung von Vorfällen können Daten in jedem Land verarbeitet werden, in dem Anthropic oder ein verbundenes Unternehmen tätig ist.

Eine Sicher­heits­prü­fung, eine Supportanfrage oder ein Vorfall kann den Text also an einen Ort bringen, den keine Einstellung festlegt.

Der Speicher, der ohne Training entsteht

Die bekannteste Zusage lautet, dass mit den Daten nicht trainiert wird. Sie sagt nichts darüber, ob die Daten gespeichert werden. Viele Anbieter halten Eingaben eine Zeit lang vor, um Missbrauch zu erkennen, und diese Frist steht neben der Trainingsfrage. OpenAI beziffert sie in der Anleitung zu den Datenkontrollen (externe Seite, developers.openai.com) für die Schnittstelle: Voreingestellt entstehen bei jeder Funktion Protokolle zur Miss­brauchs­prü­fung, die bis zu 30 Tage bleiben. Länger bleiben sie, wenn ein Gesetz es verlangt oder wenn es nach vernünftigem Ermessen nötig ist, um die Dienste oder Dritte vor Schaden zu schützen.

Die Angabe hat zwei Teile, und der zweite ist der wichtigere: Die 30 Tage sind eine Obergrenze für den Regelfall. Bei Anthropic steht die Ausnahme als eigene Zahl da, und sie gilt ausdrücklich auch für Kunden, die einen Betrieb ohne Speicherung vereinbart haben. Nach der Doku zur Datenaufbewahrung (externe Seite, platform.claude.com) darf Anthropic Eingaben und Ausgaben eines markierten Chats oder einer markierten Sitzung bis zu zwei Jahre aufbewahren.

Wer also „keine Speicherung“ vereinbart, vereinbart sie für den Normalfall. Ein Text, den ein automatischer Prüfer für einen Verstoß hält, bleibt länger. Auch Amazon Bedrock kennt solche Fälle. Laut der Doku zur Miss­brauch­ser­ken­nung (externe Seite, docs.aws.amazon.com) darf Amazon Eingaben und Ausgaben der Modelle in begrenzten Fällen speichern oder prüfen, und die Seite nennt darunter die Modelle, für die das gilt. Die Übersicht über sechs Anbieter steht in Ebene 2.

Der Vertragspartner hängt am Weg

Daten­schutz­recht­lich ist, wer ein Modell im eigenen Unternehmen einsetzt, der Verantwortliche. Der Anbieter verarbeitet in seinem Auftrag und ist Auf­trags­ver­ar­beiter. Welcher Anbieter das ist, hängt am Zugangsweg. Anthropic zählt vier Wege auf, die eigene Schnittstelle, die Claude Platform on AWS, Claude in Microsoft Foundry und Claude Models on Google Cloud (Anthropic managed). Für diese Wege nennt sich Anthropic in der Doku zur Datenaufbewahrung (externe Seite, platform.claude.com) selbst als Auf­trags­ver­ar­beiter. Für Amazon Bedrock und Claude Models on Google Cloud (Google managed), das Angebot in Googles Agent Platform, ist es nach derselben Seite der jeweilige Cloud-Betreiber. Bei Foundry steht Microsoft mit in der Kette: Anthropic handelt dort laut der Doku zu Claude in Foundry (externe Seite, platform.claude.com) für Microsoft, und für die Kunden gelten Anthropics Bedingungen zur Datennutzung.

Dasselbe Modell kann also unter drei verschiedenen Verträgen laufen, mit drei verschiedenen Speicherfristen und drei verschiedenen Regionen. Welche davon gilt, steht im Vertrag des Weges, den eine Anfrage tatsächlich nimmt. Der Name einer Cloud im Zugangsweg legt den Partner dabei nicht fest: Über die Claude Platform on AWS bleibt es Anthropic, über Bedrock ist es Amazon. In Google Cloud gibt es beide Fälle nebeneinander. Das Rechtliche dahinter, bis zur Frage, wann eine Angabe überhaupt personenbezogen ist, steht in Ebene 3.

Quellen

35 Einträgealle erreichbar

Erreichbarkeit automatisch geprüft

  • Dokumentationerreichbar

    Google Cloud, Data residency (Gemini Enterprise Agent Platform) (externe Seite, docs.cloud.google.com)

    docs.cloud.google.comgeprüft 25.10.2026

    Die Trennung von Speicherort und Verarbeitungsort bei Google: Gespeichertes bleibt in der gewählten Region, eine Anfrage an einen globalen Endpunkt kann überall verarbeitet werden.

  • Dokumentationerreichbar

    Anthropic, Data residency (externe Seite, platform.claude.com)

    platform.claude.comgeprüft 25.10.2026

    Anthropics Doku zu den zwei getrennten Einstellungen für die Schnittstelle: wo gerechnet wird (Voreinstellung jede verfügbare Region, sonst nur USA) und wo gespeichert wird (derzeit nur USA). Eine europäische Wahl gibt es bei keiner der beiden.

  • Dokumentationerreichbar

    OpenAI, Data controls in the OpenAI platform (externe Seite, developers.openai.com)

    developers.openai.comgeprüft 25.10.2026

    Die Seite, auf der OpenAI für die Schnittstelle Speicherort, Verarbeitungsort und Aufbewahrung getrennt aufführt: den Speicher zur Missbrauchsprüfung mit bis zu 30 Tagen, eine Tabelle je Endpunkt, die Datenresidenz mit ihren Ausnahmen (Systemdaten, Regionen ohne eigene Verarbeitung) und die Bedingungen für eine Region außerhalb der USA samt Aufschlag. Den Betrieb ohne Speicher zur Missbrauchsprüfung gibt es nur nach Freigabe, und OpenAI behält sich vor, einzelne Modelle für einzelne Kunden nach schriftlicher Ankündigung wieder herauszunehmen. Für GPT-Live nennt sie eine eigene Frist: Die Aufnahme einer Sitzung wird nur gespeichert, wenn ein Projekt das einschaltet, liegt dann 30 Tage zum Herunterladen bereit und verfällt danach; eine Schnittstelle zum vorzeitigen Löschen gibt es laut der Seite nicht. Eine Frist für Traces nennt sie keine, und für die Echtzeit-Schnittstelle vermerkt sie, dass das Tracing derzeit nicht unter die EU-Datenresidenz fällt.

  • Dokumentationerreichbar

    Anthropic, API and data retention (externe Seite, platform.claude.com)

    platform.claude.comgeprüft 25.10.2026

    Die Aufstellung, was von einer Anfrage beim Anbieter liegen bleibt, aufgeschlüsselt Funktion für Funktion. Sie trennt zwei Dinge, die leicht zusammenfallen: Eine zustandslose Schnittstelle sagt, dass der nächste Aufruf den alten Verlauf nicht kennt. Über die Frage, was gespeichert wird, entscheidet jede Funktion für sich, und die Sitzungen der verwalteten Agenten bleiben liegen, bis jemand sie löscht. Als Auftragsverarbeiter nennt sich Anthropic an vier Stellen: für die eigene Schnittstelle, die Claude Platform on AWS, Claude in Microsoft Foundry und Anthropics Angebot in Google Cloud (Anthropic managed). Bei Bedrock und bei Googles Agent Platform (Google managed) ist es der Betreiber. Für Claude Fable 5 und 5.1 sowie Claude Mythos 5 und 5.1 (Covered Models) verlangt Anthropic eine Speicherung von 30 Tagen; den Betrieb ohne Speicherung gibt es für sie nur mit ausdrücklicher Erlaubnis.

  • Dokumentationerreichbar

    Anthropic, Where are your servers located? (externe Seite, privacy.claude.com)

    privacy.claude.comgeprüft 25.10.2026

    Die Auskunft des Herstellers zur Frage nach europäischen Servern. Sie ist der Gegenpol zur Verfügbarkeitstabelle eines Betreibers: Beim Hersteller selbst liegen die Daten in den Vereinigten Staaten, während dasselbe Modell über einen Betreiber in einer europäischen Region läuft.

  • Dokumentationerreichbar

    AWS, Amazon Bedrock abuse detection (externe Seite, docs.aws.amazon.com)

    docs.aws.amazon.comgeprüft 25.10.2026

    Amazons Regeln zur Missbrauchserkennung: In begrenzten Fällen darf Amazon Ein- und Ausgaben speichern oder prüfen, für Modelle von OpenAI (markierter Verkehr) und Anthropic (aller Verkehr) bis zu 30 Tage, und bei regionsübergreifender Verarbeitung liegt die Speicherung in der Zielregion.

  • Dokumentationerreichbar

    Anthropic, Claude in Microsoft Foundry (externe Seite, platform.claude.com)

    platform.claude.comgeprüft 25.10.2026

    Anthropics Doku zu Claude in Microsoft Foundry. Claude gibt es dort als Global Standard und als US Data Zone Standard, abgerechnet über den Azure Marketplace. Eine Data Zone EU nennt die Seite für Claude nicht. Es gibt zwei Betriebsformen: Anthropic rechnet auf Azure oder auf eigener Infrastruktur, und nur die Form auf Azure kennt die US Data Zone. Anthropic handelt als unabhängiger Auftragsverarbeiter für Microsoft. Bei Betrieb auf Azure bleiben Eingaben und Ausgaben laut der Seite in Azure; an Anthropic gehen Nutzungsdaten und Inhalte, die Anthropics Sicherheitssysteme markieren. Claude Sonnet 5.5 gibt es nur als Global Standard.

  • Dokumentationerreichbar

    Anthropic, How long do you store my organization's data? (externe Seite, privacy.claude.com)

    privacy.claude.comgeprüft 25.10.2026

    Die Fristen für Geschäftskunden: Ein- und Ausgaben der Schnittstelle werden binnen 30 Tagen gelöscht, bei einem markierten Verstoß bleiben sie bis zu zwei Jahre, die Werte der Klassifikatoren bis zu sieben Jahre.

  • Dokumentationerreichbar

    Google Cloud, Abuse monitoring (Gemini Enterprise Agent Platform) (externe Seite, docs.cloud.google.com)

    docs.cloud.google.comgeprüft 25.10.2026

    Googles Regeln zur Missbrauchsprüfung auf der Cloud-Plattform: Eingaben werden nur bei Verdacht und bis zu 90 Tage in der gewählten Region gespeichert, Kunden mit einem Master Agreement sind davon ausgenommen, und für Modelle der Stufe Advanced AI werden alle Anfragen bis zu 30 Tage gespeichert.

  • Dokumentationerreichbar

    Google Cloud, Zero data retention (Gemini Enterprise Agent Platform) (externe Seite, docs.cloud.google.com)

    docs.cloud.google.comgeprüft 25.10.2026

    Googles Seite zum Betrieb ohne Speicherung und seinen Ausnahmen: Die Suche mit Google Search als Grundlage speichert Anfragedaten bis zu drei Tage, und das lässt sich nicht abschalten.

  • Dokumentationerreichbar

    AWS, Increase throughput with cross-Region inference (externe Seite, docs.aws.amazon.com)

    docs.aws.amazon.comgeprüft 25.10.2026

    Die regionsübergreifende Verarbeitung bei Bedrock: Sie kann Anfragen in Regionen leiten, die im Konto gar nicht freigeschaltet sind, und für Vorgaben zur Datenresidenz empfiehlt Amazon die geografisch begrenzte Variante.

  • Dokumentationerreichbar

    Microsoft, Data, privacy, and security for Foundry Models sold by Azure (externe Seite, learn.microsoft.com)

    learn.microsoft.comgeprüft 25.10.2026

    Die Seite, die den Unterschied zwischen Modell und Betreiber greifbar macht: Dieselben Modelle laufen bei Microsoft, und der Hersteller sieht dabei nichts. Sie nennt außerdem die Angabe, an der die Regionswahl praktisch scheitert, nämlich den Bereitstellungstyp, und die Auskunft darüber, wer die Eingaben bei der Missbrauchserkennung zu sehen bekommt. Zur Missbrauchsprüfung legt Microsoft markierte Anfragen für die menschliche Durchsicht in der Region der Ressource ab; nach genehmigtem Antrag entfallen Ablage und Durchsicht. Eine Frist nennt die Seite nicht. Sie führt ein Änderungsprotokoll, letzter Eintrag vom 03.10.2025.

  • Dokumentationerreichbar

    Microsoft, Deployment types for Microsoft Foundry Models (externe Seite, learn.microsoft.com)

    learn.microsoft.comgeprüft 25.10.2026

    Microsofts Übersicht der Bereitstellungstypen für die Modelle in Foundry, Stand 13.08.2026. Global rechnet in jeder Azure-Region, Data Zone innerhalb einer von Microsoft festgelegten Zone (USA, EU oder Asien-Pazifik), Standard und Regional Provisioned in der gewählten Azure-Geografie. Die EU-Zone folgt der EU Data Boundary und kann damit auch EFTA-Staaten wie Norwegen und die Schweiz einschließen. Microsoft darf einer Zone ohne Ankündigung Regionen hinzufügen. Ein neues Modell erscheint zuerst als Global, dann als Data Zone und zuletzt in der Geografie, für die letzte Stufe ohne zugesagten Termin. Global Standard ist laut der Seite zugleich die günstigste Stufe.

  • Dokumentationerreichbar

    Anthropic, Claude in Amazon Bedrock (externe Seite, platform.claude.com)

    platform.claude.comgeprüft 25.10.2026

    Anthropics Doku zum neuen Zugang über Amazon Bedrock mit der Messages API. AWS betreibt die Infrastruktur ohne Zugriff für das Personal von Anthropic, und für die Datenhaltung gelten die Regeln von Bedrock. Der globale Endpunkt kostet nichts extra, ein regionaler Endpunkt 10 Prozent mehr. Das EU-Profil umfasst Frankfurt, Zürich, Stockholm, Mailand, Spanien, Irland, London und Paris. Für Claude Fable 5.1 gibt es regionale Endpunkte derzeit nur in us-east-1. Den älteren Zugang über InvokeModel und Converse beschreibt eine eigene Seite.

  • Dokumentationerreichbar

    Microsoft, Abuse monitoring in Azure OpenAI (externe Seite, learn.microsoft.com)

    learn.microsoft.comgeprüft 25.10.2026

    Microsofts Beschreibung der Missbrauchsprüfung: Prüfer für Modelle im EWR sitzen im EWR, und die menschliche Durchsicht entfällt nach genehmigtem Antrag. Eine Speicherfrist nennt die Seite nicht.

  • Dokumentationerreichbar

    Mistral AI, Where do you store my data or my Organization's data? (externe Seite, help.mistral.ai)

    help.mistral.aigeprüft 25.10.2026

    Mistrals Auskunft zum Speicherort: voreingestellt in der EU, über einen eigenen Endpunkt in den USA, und je nach Funktion vorübergehend bei Unterauftragnehmern außerhalb der EU.

  • Dokumentationerreichbar

    Mistral AI, Privacy Policy (externe Seite, legal.mistral.ai)

    legal.mistral.aigeprüft 25.10.2026

    Mistrals Datenschutzerklärung mit den Fristen je Produkt; für die Schnittstelle bleiben Ein- und Ausgaben 30 rollierende Tage zur Missbrauchsprüfung, außer bei aktiviertem Betrieb ohne Speicherung.

  • Dokumentationerreichbar

    Mistral AI, Can I activate Zero Data Retention (ZDR)? (externe Seite, help.mistral.ai)

    help.mistral.aigeprüft 25.10.2026

    Mistrals Betrieb ohne Speicherung: Er gilt für bestimmte zustandslose Endpunkte und nur mit bezahltem Zugang, der kostenlose Modus kennt ihn nicht. Freigeschaltet wird er auf einen begründeten Antrag, über den Mistral nach eigenem Ermessen entscheidet.

  • Originalarbeiterreichbar

    Verordnung (EU) 2016/679, Datenschutz-Grundverordnung, konsolidierte Fassung (externe Seite, eur-lex.europa.eu)

    eur-lex.europa.eugeprüft 25.10.2026

    Der Verordnungstext in der konsolidierten Fassung, die EUR-Lex führt: Begriffe (Artikel 4), Auftragsverarbeitung (Artikel 28) und Übermittlung in Drittländer (Artikel 45) und automatisierte Entscheidungen im Einzelfall (Artikel 22). Die Erwägungsgründe stehen nur im Amtsblatt.

  • Originalarbeiterreichbar

    Verordnung (EU) 2016/679, Amtsblatt mit Erwägungsgründen (externe Seite, eur-lex.europa.eu)

    eur-lex.europa.eugeprüft 25.10.2026

    Die Fassung im Amtsblatt vom 04.05.2016, zitiert für Erwägungsgrund 26: Pseudonymisierte Daten gelten als Informationen über eine identifizierbare Person, anonyme fallen nicht unter die Verordnung.

  • Dokumentationerreichbar

    OpenAI, Data Processing Addendum (externe Seite, openai.com)

    openai.comgeprüft 25.10.2026

    OpenAIs Vertrag über die Auftragsverarbeitung: OpenAI verarbeitet als Auftragsverarbeiter, und eine Übermittlung aus dem EWR stützt sich auf Standardvertragsklauseln oder einen Angemessenheitsbeschluss nach Artikel 45 DSGVO.

  • Dokumentationerreichbar

    Anthropic, How do I view and sign your Data Processing Addendum (DPA)? (externe Seite, privacy.claude.com)

    privacy.claude.comgeprüft 25.10.2026

    Anthropics Auskunft zum Vertrag über die Auftragsverarbeitung: Er ist mit Standardvertragsklauseln Teil der kommerziellen Bedingungen, und wer Claude über eine fremde Plattform nutzt, steht unter deren Bedingungen.

  • Dokumentationerreichbar

    Mistral AI, Data Processing Addendum (externe Seite, legal.mistral.ai)

    legal.mistral.aigeprüft 25.10.2026

    Mistrals Vertrag über die Auftragsverarbeitung mit einer Doppelrolle: Für den Betrieb verarbeitet Mistral im Auftrag. Als Verantwortlicher verarbeitet Mistral für das Training eigener Modelle, solange der Kunde nicht widersprochen hat, und für die automatische Missbrauchsprüfung an der Schnittstelle, solange kein Betrieb ohne Speicherung vereinbart ist.

  • Ankündigung des Herstellerserreichbar

    EDSA, Mitteilung zu den Leitlinien 01/2025 zur Pseudonymisierung (externe Seite, edpb.europa.eu)

    edpb.europa.eugeprüft 25.10.2026

    Die Mitteilung des Europäischen Datenschutzausschusses vom Januar 2025 zu seinen Leitlinien 01/2025: Pseudonymisierte Daten bleiben personenbezogen, wenn irgendjemand sie zuordnen kann. Die Leitlinien sind eine Konsultationsfassung vom 16.01.2025, vor dem Urteil EDSB/SRB; Stand 10.10.2026 führt die Konsultationsseite keine spätere Fassung. Die Leitlinien selbst liegen nur als PDF vor.

  • Originalarbeiterreichbar

    EuGH, Urteil vom 04.09.2025, C-413/23 P, EDSB/SRB (externe Seite, eur-lex.europa.eu)

    eur-lex.europa.eugeprüft 25.10.2026

    Das Urteil, nach dem pseudonymisierte Daten nicht für jeden Empfänger personenbezogen sein müssen (Randnummer 86). Es ergeht zur Verordnung 2018/1725 für die Organe der Union, deren Begriffe denen der DSGVO nachgebildet sind.

  • Ankündigung des Herstellerserreichbar

    EDSA, Mitteilung zu den Leitlinien 02/2026 zur Anonymisierung (externe Seite, edpb.europa.eu)

    edpb.europa.eugeprüft 25.10.2026

    Die Mitteilung des Europäischen Datenschutzausschusses vom 08.07.2026: Leitlinien zur Anonymisierung, die das Urteil EDSB/SRB aufnehmen. Ob Daten anonym sind, kann je Stelle verschieden sein und wird aus der Sicht der jeweiligen Stelle beurteilt. Die Leitlinien stehen bis zum 30.10.2026 zur Konsultation.

  • Originalarbeiterreichbar

    EDSA, Leitlinien 02/2026 zur Anonymisierung, Version 1.0 (externe Seite, edpb.europa.eu)

    edpb.europa.eugeprüft 25.10.2026

    Die Leitlinien selbst, angenommen am 07.07.2026 zur Konsultation. Belegstelle Randnummer 15 mit Beispiel 3: Verarbeitet eine Stelle im Auftrag eines anderen, wird aus der Sicht des Auftraggebers beurteilt, ob die Daten personenbezogen sind. Sind sie es für den Auftraggeber, sind sie es auch für den Auftragsverarbeiter, mit dessen Pflichten. Randnummer 6 und 7: Dieselben Daten können für eine Stelle anonym und für eine andere personenbezogen sein. Randnummer 3 nennt drei Kriterien für Anonymität: kein Herauslösen einzelner Datensätze, keine Verknüpfung und keine Inferenz. Randnummer 82 nennt das Abfragen eines KI-Modells mit Zusatzwissen als einen Weg zu einer solchen Inferenz.

  • Originalarbeiterreichbar

    Europäische Kommission, Vorschlag Digital Omnibus, COM(2025) 837 (externe Seite, eur-lex.europa.eu)

    eur-lex.europa.eugeprüft 25.10.2026

    Der Vorschlag der Kommission vom 19.11.2025, der unter anderem Artikel 4 DSGVO ändern soll: Information wäre für eine Stelle nicht personenbezogen, die die Person mit den ihr verfügbaren Mitteln nicht bestimmen kann. Ein Vorschlag, kein geltendes Recht.

  • Datenerreichbar

    Europäisches Parlament, Legislative Observatory, Verfahren 2025/0360(COD) (externe Seite, oeil.secure.europarl.europa.eu)

    oeil.secure.europarl.europa.eugeprüft 25.10.2026

    Der Verfahrensstand des Digital-Omnibus im Parlament: Stand 10.10.2026 wartet er auf die Entscheidung des Ausschusses, Berichtsentwurf vom 22.06.2026, Änderungsanträge vom 27.07.2026.

  • Ankündigung des Herstellerserreichbar

    EDSA und EDSB, Mitteilung zur gemeinsamen Stellungnahme 2/2026 zum Digital-Omnibus (externe Seite, edpb.europa.eu)

    edpb.europa.eugeprüft 25.10.2026

    Die Mitteilung vom 11.02.2026 zur gemeinsamen Stellungnahme 2/2026 (angenommen am 10.02.2026): Datenschutzausschuss und Europäischer Datenschutzbeauftragter bitten den Gesetzgeber dringend, die vorgeschlagene Änderung der Definition personenbezogener Daten nicht zu übernehmen, weil sie über die Rechtsprechung hinausgehe und den Begriff deutlich verenge. Das zitierte Wort stammt vom Datenschutzbeauftragten Wojciech Wiewiórowski.

  • Originalarbeiterreichbar

    Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795, EU-US Data Privacy Framework (externe Seite, eur-lex.europa.eu)

    eur-lex.europa.eugeprüft 25.10.2026

    Der Angemessenheitsbeschluss der Kommission vom 10.07.2023. Er gilt nur für Organisationen in den USA, die in der Liste des Data Privacy Framework eingetragen sind.

  • Dokumentationerreichbar

    Europäische Kommission, EU-US data transfers (externe Seite, commission.europa.eu)

    commission.europa.eugeprüft 25.10.2026

    Die Erläuterung der Kommission zum Data Privacy Framework: Daten fließen frei an die Unternehmen in den USA, die daran teilnehmen.

  • Datenerreichbar

    U.S. Department of Commerce, Data Privacy Framework List (externe Seite, dataprivacyframework.gov)

    dataprivacyframework.govgeprüft 25.10.2026

    Die Liste der Organisationen, für die der Angemessenheitsbeschluss gilt. Stand 10.10.2026 stehen Google LLC, Amazon.com Inc. und Microsoft Corporation aktiv darin; OpenAI, Anthropic und Mistral stehen nicht darin, auch nicht als frühere Teilnehmer.

  • Originalarbeiterreichbar

    EuG, Urteil vom 03.09.2025, T-553/23, Latombe/Kommission (externe Seite, eur-lex.europa.eu)

    eur-lex.europa.eugeprüft 25.10.2026

    Das Urteil des Gerichts, das die Klage gegen den Angemessenheitsbeschluss zum Data Privacy Framework abweist. Dagegen ist ein Rechtsmittel beim Gerichtshof anhängig (C-703/25 P).

  • Datenerreichbar

    Curia, Rechtssache C-703/25 P, Latombe/Kommission (externe Seite, infocuria.curia.europa.eu)

    infocuria.curia.europa.eugeprüft 25.10.2026

    Die Verfahrensangaben des Gerichtshofs zum Rechtsmittel gegen das Latombe-Urteil: eingereicht am 31.10.2025, Stand 10.10.2026 anhängig.

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