Dasselbe Modell lässt sich heute über mehrere Adressen aufrufen. Für die Anwendung sieht das fast gleich aus: Sie schickt Text an eine Schnittstelle und bekommt Text zurück. Verschieden ist, wer die Anfrage rechnet, an welchem Ort das geschieht, wer die Daten im Auftrag verarbeitet und welchem Recht dieser Anbieter unterliegt.
Wer ein Modell betreibt und was er zusagt, klärt Beurteilen und Einordnen, Kapitel 01. Wo Daten liegen und wie lange, steht in Beurteilen und Einordnen, Kapitel 08. Dieses Kapitel fragt vom Modell aus: Welche Wege führen zu genau diesem Modell, und was ändert sich, wenn man den Weg wechselt?
Das Kapitel folgt drei Modellen. Claude Opus 5.5 von Anthropic ist ein geschlossenes Modell, das über mehrere Cloud-Anbieter erreichbar ist. GPT-6.1 Sol steht für die aktuelle Reihe von OpenAI. Das Modellverzeichnis (externe Seite, developers.openai.com) empfiehlt es als Mitte zwischen Leistung und Kosten. gpt-oss-120b ist ebenfalls von OpenAI, mit offenen Gewichten unter Apache 2.0 und einer eigenen Nutzungsrichtlinie (Modellkarte (externe Seite, openai.com)). Im Rahmen dieser Richtlinie darf es jeder selbst betreiben.
Die vier Wege heißen hier: direkt beim Hersteller, über einen großen Cloud-Anbieter aus den USA, über einen europäischen Anbieter und auf eigener Hardware. Alle Angaben haben den Stand vom 20.10.2026.
Sechs Adressen für Claude Opus 5.5
Anthropics Doku führt für Claude Opus 5.5 sechs Adressen, jede auf einer eigenen Seite. Drei gehören zu Weg 1, drei zu Weg 2. Weitere Wege über europäische Anbieter folgen weiter unten.
| Weg | Wer rechnet | Wer im Auftrag verarbeitet | Abrechnung | Europa als Rechenort wählbar |
|---|---|---|---|---|
| Claude API | Anthropic | Anthropic | Anthropic | nein, weltweit oder nur USA |
| Claude Platform on AWS | Anthropic | Anthropic | AWS Marketplace | nein, weltweit oder nur USA |
| Claude Models on Google Cloud (Anthropic managed) | Anthropic | Anthropic | Google Cloud Marketplace | nein, weltweit oder nur USA |
| Claude in Amazon Bedrock | AWS, ohne Zugriff für Anthropic | Amazon | AWS | EU-Profil über acht Regionen, darunter London und Zürich |
| Google Agent Platform | ja, Endpunkt eu, nur Staaten der EU | |||
| Claude in Microsoft Foundry | Anthropic, auf Azure oder eigener Infrastruktur | Anthropic, für Microsoft | Azure Marketplace | nein, Global Standard oder US Data Zone |
Stand 20.10.2026, nach den Seiten, die die folgenden Absätze verlinken.
Claude API. Bei der eigenen Schnittstelle kennt Anthropic zwei Einstellungen für den Rechenort: jede verfügbare Region oder nur die USA (Doku zur Datenresidenz (externe Seite, platform.claude.com)). Der Rechenort USA kostet bei Modellen ab Claude 4.6 das 1,1-Fache. Eine europäische Wahl bietet Anthropic hier nicht an.
Claude Platform on AWS. Der Name klingt nach Amazon. Laut Doku (externe Seite, platform.claude.com) rechnet aber Anthropic, auf Infrastruktur von AWS, die Anthropic selbst betreibt. Anthropic verarbeitet dabei als Auftragsverarbeiter, AWS übernimmt Zugang und Abrechnung. Die AWS-Region eines Arbeitsbereichs legt den Endpunkt und die Abrechnung fest. Der Rechenort hängt an einer eigenen Einstellung und heißt auch hier weltweit oder USA.
Claude Models on Google Cloud (Anthropic managed). Dieselbe Bauform wie bei der Claude Platform on AWS gibt es auch in Google Cloud. Laut Doku (externe Seite, platform.claude.com) ist das Angebot Anthropics eigene Schnittstelle, erreicht über ein Projekt in Google Cloud. Google übernimmt Zugang und Abrechnung, über den Google Cloud Marketplace. Opus 5.5 hat dort dieselbe Kennung wie bei der Claude API.
Anthropic ist dort Auftragsverarbeiter, und einige Hilfsdienste wie Anthropics Prüfsysteme verarbeiten Daten außerhalb von Google Cloud. Die Ortsangabe in der Adresse bleibt laut derselben Doku auf global. Der Rechenort hängt an einer eigenen Einstellung und heißt wie bei der Claude API weltweit oder USA (Doku zur Datenresidenz (externe Seite, platform.claude.com)).
Claude in Amazon Bedrock. Hier betreibt AWS die Infrastruktur, und das Personal von Anthropic hat laut Doku (externe Seite, platform.claude.com) keinen Zugriff darauf. Das Angebot hat ein EU-Profil über acht Regionen, darunter London und Zürich, also zwei Orte außerhalb der EU. Ein regionaler Endpunkt kostet 10 Prozent mehr.
Eine Tabelle je Modell und Region führt die Seite nicht. Opus 5.5 steht dort
unter den Modellen mit globalem Endpunkt. Eine Ausnahme bei den regionalen
Endpunkten nennt sie für Fable 5.1, das regional bisher allein in us-east-1
läuft, und für Mythos Preview. Das EU-Profil für Opus 5.5 folgt also aus der
allgemeinen Regionentabelle. Den Zugang zu Opus 5.5 regelt Bedrock nach eigenen
Kriterien je Modell.
Google Agent Platform. Anthropic nennt dieses Angebot in seiner Übersicht zu Google Cloud (externe Seite, platform.claude.com) Claude Models on Google Cloud (Google managed). Hier betreibt Google das Modell selbst. Den Zugang beschreibt eine eigene Seite (externe Seite, platform.claude.com). Google führt Opus 5.5 in seiner Doku zur Datenresidenz (externe Seite, docs.cloud.google.com) mit dem Endpunkt für die EU. Der gilt laut Google nur für die Mitgliedstaaten der EU, das Vereinigte Königreich und die Schweiz sind ausdrücklich ausgenommen. Eine europäische Einzelregion nennt die Tabelle für Opus 5.5 keine.
Claude in Microsoft Foundry. Microsoft bietet Claude in zwei Bereitstellungstypen an, Global Standard und US Data Zone Standard, abgerechnet über den Azure Marketplace (Doku (externe Seite, platform.claude.com)). Eine Zone für die EU nennt die Seite für Claude keine. Anthropic handelt dort als unabhängiger Auftragsverarbeiter für Microsoft.
Zwei der sechs Adressen bieten für Opus 5.5 also einen Rechenort in Europa an, Bedrock und Googles Agent Platform. Bei beiden betreibt der Cloud-Anbieter das Modell selbst und ist laut Anthropics Doku zur Datenaufbewahrung (externe Seite, platform.claude.com) auch Auftragsverarbeiter.
Zwei Fragen an jeden Weg
An jedem Weg hängen zwei Fragen. Die erste lautet, wo gerechnet wird. Ihre Antwort ist eine Einstellung, ein Endpunkt oder ein Bereitstellungstyp, und die Tabelle oben gibt sie für ein Modell.
Die zweite lautet, welchem Recht der Anbieter unterliegt, der die Daten in der Hand hat. Für Anbieter, die US-Gerichten unterstehen, gilt seit 2018 der CLOUD Act. Er erfasst laut einer Folgenabschätzung (externe Seite, eur-lex.europa.eu) der Kommission Anbieter, die in die Zuständigkeit der USA fallen. Das sind nach ihrer Fußnote 35 Anbieter mit Sitz dort und solche mit ausreichender Präsenz dort. Er verpflichtet einen Anbieter von Kommunikations- oder Rechendiensten, Daten seiner Kunden auf Anordnung aufzubewahren oder herauszugeben, sofern er sie besitzt, verwahrt oder kontrolliert. Wo die Daten liegen, spielt dafür keine Rolle (18 U.S.C. § 2713 (externe Seite, govinfo.gov)).
Amazon, Google und Microsoft nennt die Kommission als die drei Unternehmen aus den USA, die den europäischen Markt für Cloud-Infrastruktur beherrschen. Anthropic hat seinen Sitz laut Datenschutzerklärung (externe Seite, anthropic.com) in San Francisco, OpenAI laut seinem Dienstleistungsvertrag (externe Seite, openai.com) ebenfalls. Mit Kunden im EWR schließen beide den Vertrag über eine Gesellschaft in Irland, bei Anthropic laut den Geschäftsbedingungen (externe Seite, anthropic.com). Auch Daten bei den Töchtern eines Anbieters mit Hauptsitz in den USA sind laut der Kommission möglicherweise betroffen. Ein europäischer Anbieter mit ausreichender Präsenz in den USA kann ebenfalls darunterfallen. Ein Rechenzentrum in Frankfurt beantwortet bei ihnen also die erste Frage. Die zweite bleibt davon unberührt. Wer im Einzelfall als Anbieter mit Kontrolle über die Daten gilt, regelt die Vorschrift nicht näher. Was die DSGVO dem entgegensetzt, steht in Ebene 3.
Weg 1: beim Hersteller
Beim Hersteller kommt ein neues Modell meist zuerst an, und die Zusage stammt von dem, der es gebaut hat. Wo gerechnet wird, regelt jeder Hersteller anders.
Anthropic rechnet weltweit oder in den USA, wie oben beschrieben.
OpenAI bietet für seine Schnittstelle eine Region Europa an, die den EWR und die Schweiz umfasst, mit eigenem Endpunkt. Die Anleitung zu den Datenkontrollen (externe Seite, developers.openai.com) verlangt dafür eine Freigabe für die Einstellungen zur Missbrauchsprüfung und einen Zusatzvertrag zur Aufbewahrung. Für Modelle, die ab dem 05.03.2026 erschienen sind, kommen 10 Prozent Aufschlag dazu.
GPT-6.1 Sol, GPT-6 Sol und GPT-6 Luna laufen dort in den Betriebsarten Standard, Flex und Batch. Die Einzelheiten zu Speicherort und Aufbewahrung stehen in Beurteilen und Einordnen, Kapitel 08.
Google stellt Gemini auch direkt über die Gemini API bereit. Deren Zusatzbedingungen (externe Seite, ai.google.dev) erlauben, Protokolle zur Missbrauchserkennung vorübergehend in jedem Land abzulegen, in dem Google oder seine Beauftragten Einrichtungen unterhalten. Wer eine Anwendung für Nutzer im EWR, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich anbietet, darf dafür nur die bezahlten Dienste verwenden. Einen festen Rechenort bietet Google über seine Cloud-Plattform an.
Weg 2: bei einem großen Cloud-Anbieter
Bei Amazon, Google und Microsoft läuft das Modell meist in deren Rechenzentren und unter deren Zusage. Claude in Foundry weicht davon ab, dort rechnet Anthropic. Für Claude Opus 5.5 zeigt die Tabelle oben, wie verschieden das ausfällt.
Für die Modelle von OpenAI hat Microsoft ein eigenes Angebot. Microsoft betreibt sie in seiner Azure-Umgebung, und Eingaben und Ausgaben stehen OpenAI laut der Seite zum Datenschutz (externe Seite, learn.microsoft.com) nicht zur Verfügung. Microsofts Regionentabelle (externe Seite, learn.microsoft.com) führt am 24.10.2026 GPT-6.1 Sol, GPT-6 Sol, GPT-6 Luna und das Flaggschiff GPT-6 Astra in Europa unter Data Zone Standard. Über Azure lässt sich GPT-6.1 Sol damit in einer europäischen Zone rechnen. Claude rechnet in Foundry weltweit oder in den USA.
Unter dem regionalen Typ Standard, also gebunden an eine einzelne Region, ist das jüngste GPT-Modell in Europa gpt-5.1. In welcher Reihenfolge ein neues Modell seine Bereitstellungstypen bekommt, zeigt Ebene 2.
An der Rechtsordnung ändert der Weg über Azure nichts. Microsoft hat seinen Sitz in den USA, genau wie OpenAI.
Weg 3: bei einem europäischen Anbieter
Europäische Cloud-Anbieter stellen offene Modelle als Schnittstelle bereit. gpt-oss-120b steht am 20.10.2026 bei fünf von ihnen bereit:
- bei IONOS mit Verarbeitung in Deutschland (Modellliste (externe Seite, docs.ionos.com), Doku (externe Seite, docs.ionos.com)),
- bei OVHcloud in Gravelines in Frankreich (Katalog (externe Seite, ovhcloud.com), Doku (externe Seite, docs.ovhcloud.com)),
- bei Scaleway auf eigener Infrastruktur in Europa (Modellliste (externe Seite, scaleway.com), Datenschutzerklärung (externe Seite, scaleway.com)),
- bei STACKIT, der Cloud der Schwarz-Gruppe, in der Region EU01 (Produktseite (externe Seite, stackit.com)),
- bei T-Systems in der T-Cloud in Deutschland (Modellliste (externe Seite, docs.llmhub.t-systems.net)).
Geschlossene Modelle aus den USA gibt es bei einem europäischen Anbieter über eine Kette. T-Systems führt Claude Opus 5.5 und gibt die Anfragen dafür an Google Cloud, mit Verarbeitung in der EU. GPT-6 Luna läuft dort über Azure in Schweden, GPT-6.1 Sol über Azure weltweit. Die Anbieter dahinter dürfen laut derselben Liste Unterauftragsverarbeiter weltweit einsetzen.
Der Vertrag besteht dann mit einem europäischen Unternehmen, gerechnet wird bei einem Cloud-Anbieter aus den USA. Wie solche Ketten aufgebaut sind, zeigt Ebene 2, ihre rechtliche Seite Ebene 3.
Weg 4: auf eigener Hardware
Wer die Gewichte hat, kann ein Modell selbst betreiben. Von den drei Beispielen geht das nur mit gpt-oss-120b. Laut README (externe Seite, github.com) des Herstellers passt es im gespeicherten Format auf eine Grafikkarte mit 80 GB. Die Lehrfassung, die alles in 16 Bit umrechnet, braucht mindestens vier. Wie das Programm diesen Unterschied macht, erklärt Kapitel 05. Den Speicher für lange Eingaben rechnet Kapitel 04 vor.
Läuft das Modell im eigenen Rechenzentrum, verarbeitet für das Modell niemand im Auftrag, und es verlassen keine Eingaben das Haus. Dafür liegen Wartung, Sicherheit und alle Pflichten des Verantwortlichen beim eigenen Betrieb.
Für ein geschlossenes Modell gibt es diesen Weg nur, wenn der Hersteller ihn anbietet. Google tut das für Gemini: Es läuft in einer abgeschotteten Cloud beim Kunden, die Google, ein Partner oder beide gemeinsam betreiben (Produktseite (externe Seite, cloud.google.com)).
Doku von Anthropic, OpenAI, AWS, Google, Microsoft, IONOS, OVHcloud, Scaleway, STACKIT und T-Systems, abgerufen am 19. und 20.10.2026
| Modell | Weg 1: Hersteller | Weg 2: großer Cloud-Anbieter | Weg 3: europäischer Anbieter | Weg 4: eigene Hardware |
|---|---|---|---|---|
| Claude Opus 5.5 | Anthropic, weltweit oder USA | Bedrock mit EU-Profil, Google mit Endpunkt eu, Foundry nur weltweit oder USA | T-Systems, über Google Cloud mit Verarbeitung in der EU | ausgeschlossen, Anthropic gibt die Gewichte nur an Cloud-Betreiber |
| GPT-6.1 Sol | OpenAI, Region Europa (EWR und Schweiz) nach Freigabe | Azure, Data Zone in Europa | T-Systems, über Azure weltweit | ausgeschlossen, OpenAI gibt die Gewichte nur an Cloud-Betreiber |
| gpt-oss-120b | Gewichte zum Herunterladen, Apache 2.0 | Bedrock in fünf europäischen Einzelregionen, Google nur in den USA | IONOS, OVHcloud, Scaleway, STACKIT, T-Systems | eine Grafikkarte mit 80 GB, je nach Programm vier |
Stand 20.10.2026. Bedrock führt gpt-oss-120b laut seiner Modellkarte (externe Seite, docs.aws.amazon.com) in Frankfurt, Stockholm, Mailand, Irland und London, jeweils nur innerhalb einer Region.
Woran Sie den Weg festmachen
Jeder Weg hat einen eigenen Vorzug. Der Hersteller hat das neueste Modell und seine Funktionen zuerst. Die großen Cloud-Anbieter haben europäische Regionen, und viele Unternehmen sind dort ohnehin schon Kunde. Europäische Anbieter rechnen offene Modelle in Europa und haben dort ihren Sitz. Die eigene Hardware hält die Eingaben im Haus und verlangt dafür den ganzen Betrieb.
Den Abstand bei den Funktionen zeigt Claude Code, Kapitel 06 an Claude Code: Der Fast Mode fehlt dort bei allen vier Cloud-Zugängen.
- Den Ort für das einzelne Modell prüfen. Ob ein Weg in Europa rechnet, gilt je Modell und je Bereitstellungstyp. Über Azure rechnen am 24.10.2026 GPT-6.1 Sol und GPT-6 Astra in einer europäischen Zone, Claude Opus 5.5 weltweit oder in den USA.
- Den Vertragspartner und seinen Sitz getrennt prüfen. Welches Recht an die Daten heranreicht, hängt am Sitz des Anbieters und, bei einer Kette, am Sitz jedes Glieds. Eine ausreichende Präsenz in den USA genügt dafür auch.
- Die Fassung prüfen. Über verschiedene Wege kommen teils verschiedene Fassungen desselben Modells an. Für Claude Code zeigt das Claude Code, Kapitel 06 an einer Tabelle der Aliase.
Ebene 1 zählt die Wege zu drei Modellen. Diese Ebene liest die Angaben dahinter genauer. Zuerst geht es darum, welche Länder „Europa“ bei den einzelnen Anbietern umfasst und in welcher Reihenfolge ein neues Modell seine Bereitstellungstypen bekommt. Danach folgen der Aufschlag für einen festen Ort und die Frage, woran sich der Rechenort ablesen lässt. Am Ende stehen die europäischen Anbieter und die Ketten, über die einige von ihnen rechnen.
Vier Anbieter, vier Ländermengen
Wer „nur in der EU“ als Vorgabe hat, bekommt von vier Anbietern vier verschiedene Antworten.
- OpenAI nennt seine Region Europa mit dem Zusatz EWR und Schweiz (Anleitung zu den Datenkontrollen (externe Seite, developers.openai.com)). Neben den Staaten der EU gehören also Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz dazu.
- Microsoft lässt die Data Zone EU der EU Data Boundary folgen. Die kann laut der Seite zu den Bereitstellungstypen (externe Seite, learn.microsoft.com) Staaten der EFTA wie Norwegen und die Schweiz einschließen. Die Beschreibung der EU Data Boundary (externe Seite, learn.microsoft.com) nennt die EU und die EFTA, damit auch Island und Liechtenstein.
- Google begrenzt seinen Endpunkt eu laut der Doku zur Datenresidenz (externe Seite, docs.cloud.google.com) auf die Mitgliedstaaten der EU. Das Vereinigte Königreich und die Schweiz sind ausdrücklich ausgenommen.
- AWS fasst im EU-Profil für Claude acht Regionen zusammen (Doku (externe Seite, platform.claude.com)): Frankfurt, Zürich, Stockholm, Mailand, Spanien, Irland, London und Paris. Zwei davon liegen außerhalb der EU.
Doku von OpenAI, Microsoft, Google und Anthropic zu Amazon Bedrock, abgerufen am 19. und 20.10.2026
| Anbieter und Angebot | Staaten der EU | Island, Liechtenstein, Norwegen | Schweiz | Vereinigtes Königreich |
|---|---|---|---|---|
| OpenAI, Region Europa | ja | ja | ja | nein |
| Microsoft, Data Zone EU laut Seite zu den Bereitstellungstypen | ja | möglich, Norwegen genannt | möglich | nein |
| Microsoft, Data Zone EU laut Seite zum Datenschutz | ja | nein | nein | nein |
| Google, Endpunkt eu | ja | nein | nein | nein |
| AWS, EU-Profil für Claude | sechs Staaten | keine Region | Zürich | London |
Stand 20.10.2026.
Für die Schweiz und das Vereinigte Königreich hat die Kommission ein angemessenes Schutzniveau festgestellt. Die Entscheidung zur Schweiz (externe Seite, eur-lex.europa.eu) stammt aus dem Jahr 2000 und gilt unter der DSGVO fort. Der Beschluss zum Vereinigten Königreich (externe Seite, eur-lex.europa.eu) stammt von 2021 und gilt nach einer Verlängerung bis zum 27.12.2031. Eine Übermittlung dorthin kann sich damit auf Artikel 45 der DSGVO (externe Seite, eur-lex.europa.eu) stützen.
Eine Vorgabe, die wörtlich nur Staaten der EU zulässt, ist eine andere Sache. Sie erfüllt unter den vier Angeboten eindeutig nur Googles Endpunkt eu.
Microsoft beschreibt seine Zone dreimal
Microsoft beschreibt die Data Zone EU an drei Stellen verschieden. Die Seite zu den Bereitstellungstypen schließt die EFTA ein, wie oben gezeigt. Die Seite zum Datenschutz (externe Seite, learn.microsoft.com) spricht von einer Verarbeitung in einem Mitgliedstaat der EU. Die Regionentabelle (externe Seite, learn.microsoft.com) überschreibt die Zone ebenfalls mit den Mitgliedstaaten und führt darunter Norwegen Ost und Schweiz Nord als Regionen.
Ausgezählt am 24.10.2026 über alle Reiter, steht der Widerspruch in einer der beiden Tabellen. In der Tabelle für die Modelle von OpenAI tragen Norwegen Ost und Schweiz Nord eine eigene Spalte. Belegt sind beide bei zehn Modellen der Reihen GPT-5.4 bis GPT-6.1. Die Tabelle für die übrigen Modelle führt nur Regionen der EU. Dasselbe Muster zeigt der Abschnitt zu Data Zone Provisioned Managed, dort mit drei Modellen in Norwegen und der Schweiz.
Dazu kommen die Ausnahmen der EU Data Boundary. Microsoft sagt dort zu, Daten innerhalb der Grenze zu halten. Die Fälle, in denen sie die Grenze trotzdem verlassen, stehen auf eigenen Unterseiten (Beschreibung (externe Seite, learn.microsoft.com)). Drei davon betreffen die Modelle, um die es hier geht.
- Global-Typen. Wählt ein Kunde in Foundry einen Global-Typ, können Eingaben und Ausgaben weltweit verarbeitet werden, auch wenn die Ressource in einer Region der EU liegt (Liste der optionalen Funktionen (externe Seite, learn.microsoft.com)). Für das Rechnen in der EU verweist die Seite auf die Data Zone.
- Modelle, die ein Dritter für Microsoft betreibt. Dazu zählt Microsoft ausdrücklich Modelle unter dem Betrieb von OpenAI. Die Kundendaten bleiben in der Grenze. Eine pseudonyme Nutzer- oder Sitzungskennung darf dieser Unterauftragsverarbeiter auch in den USA verarbeiten und speichern (Liste der laufenden Übermittlungen (externe Seite, learn.microsoft.com), Stand 09.10.2026). Für die Modelle, die Microsoft in Foundry selbst betreibt, gilt die Seite zum Datenschutz.
- Modelle von Anthropic. Erlaubt ein Kunde sie in Microsofts generativen KI-Diensten, verarbeitet Anthropic die Kundendaten in den USA. Den Abschnitt gibt es seit dem 07.01.2026 (Liste für alle Dienste (externe Seite, learn.microsoft.com)). Welche Produkte zu diesen Diensten gehören, definiert die Seite nicht. Für Claude in Foundry nennt Anthropics Doku (externe Seite, platform.claude.com) bei Betrieb auf Azure einen Verbleib der Eingaben und Ausgaben in Azure.
Wer sich auf eine dieser Seiten stützt, legt die anderen daneben und lässt sich die Lesart im Vertrag bestätigen.
Die engste Ortsbindung kommt zuletzt
Microsoft beschreibt, in welcher Reihenfolge ein neues Modell seine Bereitstellungstypen bekommt (Seite zu den Bereitstellungstypen (externe Seite, learn.microsoft.com)). Zuerst kommt Global, mit dem niedrigsten Preis und der größten Abdeckung. Danach folgt Data Zone. Die Typen mit fester Geografie kommen zuletzt, ohne zugesagten Termin. Sie hängen an Kapazität, die frei wird, wenn ältere Modelle ausscheiden.
Die Regionentabelle (externe Seite, learn.microsoft.com) zeigt das am 24.10.2026. GPT-6.1 Sol, GPT-6 Sol, GPT-6 Luna und das Flaggschiff GPT-6 Astra stehen in Europa unter Global Standard und unter Data Zone Standard. Das jüngste GPT-Modell unter dem regionalen Typ Standard ist in Europa gpt-5.1, in Schweden und in der Schweiz.
Microsofts Preisliste (externe Seite, azure.microsoft.com) nennt für GPT-6 Astra einen Preis in der Data Zone. Ein Preis in der Liste zeigt, dass Microsoft ihn festgelegt hat. Ob das Modell in Europa unter diesem Typ bereitsteht, zeigt die Regionentabelle.
Bei den anderen Wegen sieht es ähnlich aus.
- OpenAI direkt führt GPT-6 Astra in der Endpunkttabelle mit Verarbeitung in Europa. Den schnellen Modus schließt OpenAI für Astra mit EU-Datenresidenz aus, und Astra Ultrafast gibt es nur in den USA oder weltweit (Anleitung (externe Seite, developers.openai.com)).
- Bei Bedrock gibt es regionale Endpunkte für Claude Fable 5.1 derzeit nur in us-east-1, also in Virginia (Doku (externe Seite, platform.claude.com)).
- In Foundry gibt es Claude Sonnet 5.5 nur als Global Standard (Doku (externe Seite, platform.claude.com)).
Auch die Fassung hängt am Weg. Für Claude Code zeigt Claude Code, Kapitel 06, dass die Kurznamen bei Foundry am 11.10.2026 auf ältere Fassungen zeigten als bei Anthropic. Wer einen festen Ort braucht, plant also mit dem Modell, das dort steht. Das neueste Modell kommt dort meist zuletzt an.
Ein fester Ort kostet einen Aufschlag
Vier Anbieter nennen einen Aufschlag für das gebundene Rechnen. Die Zahlen gelten jeweils für den Abstand zum weltweiten Rechnen im eigenen Angebot.
- OpenAI berechnet auf den Endpunkten mit Datenresidenz 10 Prozent mehr, für Modelle ab dem 05.03.2026 (Anleitung zu den Datenkontrollen (externe Seite, developers.openai.com)).
- Anthropic berechnet für den Rechenort USA das 1,1-Fache bei Modellen ab Claude 4.6. Weltweit gilt der Standardpreis (Doku zur Datenresidenz (externe Seite, platform.claude.com)). Dasselbe gilt für die US Data Zone von Claude in Foundry. Bei Anthropic bezahlt der Aufschlag also die USA als Ort.
- AWS berechnet für einen regionalen Endpunkt von Claude 10 Prozent mehr als für den globalen (Doku (externe Seite, platform.claude.com)). Bei der Verarbeitung über mehrere Regionen gilt für das geografische Profil der Standardpreis, das globale kostet etwa 10 Prozent weniger (Doku zur regionsübergreifenden Verarbeitung (externe Seite, docs.aws.amazon.com)).
- Microsoft nennt in der Preisliste (externe Seite, azure.microsoft.com) für die Data Zone 10 Prozent über dem globalen Preis. Für GPT-6 Astra sind das 11 statt 10 Dollar je Million Eingabe-Token. Die Seite nennt dabei keine Region.
Welche weiteren Zu- und Abschläge zwischen Listenpreis und Rechnung liegen, zeigt Grundkurs, Kapitel 10.
Den Rechenort zeigt erst die Liste der Zielregionen
Bei Bedrock beginnt die Kennung eines Inference Profile mit einem geografischen Präfix. AWS rät in seiner Doku zu den Inference Profiles (externe Seite, docs.aws.amazon.com), sich darauf allein zu verlassen, ausdrücklich ab. Wer Vorgaben zum Ort hat, soll von jeder Ausgangsregion aus die Zielregionen abfragen. Profile und Zielregionen können je Ausgangsregion verschieden sein.
Die Claude Platform on AWS zeigt dieselbe Lücke beim Konto. Die AWS-Region eines Arbeitsbereichs legt Endpunkt, Zugriffsrechte, Protokolle und Abrechnung fest (Doku (externe Seite, platform.claude.com)). Für den Rechenort gibt es eine eigene Einstellung. Arbeitsbereiche, die vor dem 18.09.2026 angelegt wurden, darf Anthropic laut derselben Seite auch außerhalb von AWS rechnen lassen und dort Daten speichern.
Bei Azure entscheidet der Bereitstellungstyp, wie Beurteilen und Einordnen, Kapitel 01 in Ebene 3 beschreibt. In allen drei Fällen hängt eine Region an einem Konto, einer Ressource oder einem Profil. Den Rechenort belegt erst die Einstellung, die das Rechnen bindet, bei Bedrock die Liste der Zielregionen.
Was sechs europäische Anbieter betreiben
Sechs europäische Anbieter, alphabetisch, je mit Ort und Zusage aus ihrer eigenen Doku.
- IONOS legt die Verarbeitung seines Modelldienstes auf Deutschland fest und nutzt Eingaben nicht zum Training (Doku (externe Seite, docs.ionos.com)). Angeboten werden offene Modelle über eine Schnittstelle, darunter gpt-oss-120b (Modellliste (externe Seite, docs.ionos.com)).
- Mistral mit Sitz in Paris bietet seine eigenen Modelle an. Die Daten liegen laut Hilfeseite (externe Seite, help.mistral.ai) voreingestellt in der EU. Gerechnet wird auch bei Unterauftragsverarbeitern, dazu der nächste Abschnitt.
- OVHcloud aus Frankreich rechnet in Gravelines. Daten werden laut Doku (externe Seite, docs.ovhcloud.com) während und nach der Nutzung eines Modells weder gespeichert noch weitergegeben. Der Katalog (externe Seite, ovhcloud.com) führt offene Modelle, darunter gpt-oss-120b.
- Scaleway aus Frankreich speichert voreingestellt keine Inhalte. Nur bei Fehlern oder Missbrauch hält es eine Anfrage bis zu zwei Wochen vor (Datenschutzerklärung (externe Seite, scaleway.com)). Die Modelle laufen auf eigener Infrastruktur in Europa, personenbezogene Daten liegen in Paris. Die Modellliste (externe Seite, scaleway.com) führt gpt-oss-120b.
- STACKIT, die Cloud der Schwarz-Gruppe, sagt zu, Daten und Anfragen weder zu speichern noch zum Training zu verwenden (Produktseite (externe Seite, stackit.com)). Die Modelle laufen als geteilte Modelle für alle Kunden, und zwischen Projekten und Kunden werden laut Leistungsbeschreibung (externe Seite, docs.stackit.cloud) keine Daten ausgetauscht. Wo die Region EU01 liegt, nennt die Produktseite nicht.
- T-Systems betreibt offene Modelle in der T-Cloud in Deutschland und reicht geschlossene Modelle an Azure oder Google Cloud weiter (Modellliste (externe Seite, docs.llmhub.t-systems.net)).
Was diese Anbieter auszeichnet, steht in ihren Zusagen. IONOS, OVHcloud und T-Systems (für offene Modelle) nennen ein einzelnes Land für die Rechnung, Scaleway nennt Europa, STACKIT eine Region ohne Ortsangabe. Mistral rechnet laut seiner Liste in mehreren Staaten des EWR. Dazu kommt bei allen ein Sitz in Europa. Was die großen Cloud-Anbieter auszeichnet, zeigt Ebene 1: Bei ihnen laufen die geschlossenen Spitzenmodelle.
Wo ein europäischer Vertrag über Infrastruktur aus den USA läuft
Ein europäischer Vertragspartner rechnet teils auf fremder Infrastruktur. Die Glieder dazwischen nennt die Doku der Anbieter offen.
T-Systems führt in seiner Modellliste (externe Seite, docs.llmhub.t-systems.net) je Modell die Cloud, den Serverstandort und den Ort der Verarbeitung. Claude Opus 5.5 und Sonnet 5.5 laufen bei Google Cloud in Europa mit Verarbeitung in der EU. GPT-6 Luna läuft bei Azure in Schweden, GPT-6.1 Sol bei Azure weltweit, die Gemini-Modelle ebenfalls weltweit. Die Anbieter dahinter dürfen laut derselben Seite Unterauftragsverarbeiter weltweit einsetzen.
Mistral nennt in seiner Liste der Unterauftragsverarbeiter (externe Seite, trust.mistral.ai) für Studio und die Schnittstelle vier Stellen, an denen gerechnet oder gehostet wird:
- Microsoft mit Cloud-Infrastruktur in Schweden und Norwegen,
- Google für den US-Endpunkt, in den USA (die Standorte in den Niederlanden und Belgien führt die Liste beim Dienst Vibe),
- Mistral Compute in Frankreich,
- CoreWeave als Inferenzanbieter im EWR, mit Sitz in New Jersey (Kontaktseite (externe Seite, coreweave.com)).
Für Bilderzeugung und Websuche nennt die Liste außerdem Dienste in den USA. Die Hilfeseite nennt als Voreinstellung die EU. Mit Norwegen steht in der Liste auch ein Staat des EWR, der nicht zur EU gehört.
OpenAI setzt schon vor dem Modell einen Dienstleister ein. Für Anfragen an die regionalen Endpunkte nutzt es Cloudflare, damit die Verschlüsselung erst in der gewählten Region aufgelöst wird (Anleitung zu den Datenkontrollen (externe Seite, developers.openai.com)).
Claude in Foundry hat zwei Betriebsformen. Anthropic rechnet entweder auf Azure oder auf eigener Infrastruktur, und nur die Form auf Azure kennt die US Data Zone (Doku (externe Seite, platform.claude.com)). Bei Betrieb auf Azure gehen laut derselben Seite Nutzungsdaten und Inhalte, die Anthropics Sicherheitssysteme markieren, an Anthropic. Die Kette lautet dann: Kunde, Microsoft, Anthropic, Azure.
Warum der Kunde diese Glieder kennen muss, steht in Artikel 28 Absatz 2 der DSGVO (externe Seite, eur-lex.europa.eu). Ein Auftragsverarbeiter darf einen weiteren Auftragsverarbeiter nur einsetzen, wenn der Verantwortliche das vorher genehmigt hat, einzeln oder allgemein und schriftlich. Die Liste der Unterauftragsverarbeiter ist damit Teil dessen, was der Kunde genehmigt. Welches Recht für jedes Glied gilt, ordnet Ebene 3 ein.
Vorweg: Diese Ebene ordnet die Rechtslage ein. Eine Rechtsberatung ist sie nicht. Wer eine verbindliche Auskunft für den eigenen Fall braucht, holt sie sich bei jemandem, der dafür haftet.
Die beiden ersten Ebenen fragen, wo gerechnet wird. Diese Ebene fragt, welches Recht an die Daten heranreicht. Sie liest dafür zwei Vorschriften des US-Rechts, zwei Artikel der DSGVO, ein Urteil des Gerichtshofs und eine Einschätzung der europäischen Datenschutzaufsicht. Am Ende steht die Frage, welche Rolle nach der KI-Verordnung hat, wer ein Modell über eine Schnittstelle nutzt. Wie Daten in die USA übermittelt werden dürfen, steht in Beurteilen und Einordnen, Kapitel 08, Ebene 3.
Der CLOUD Act verlangt Herausgabe unabhängig vom Speicherort
Seit dem 23.03.2018 steht im US-Recht 18 U.S.C. § 2713, eingefügt durch den CLOUD Act. Die Vorschrift verpflichtet einen Anbieter von Kommunikations- oder Rechendiensten, Inhalte und Daten seiner Kunden aufzubewahren oder herauszugeben, wenn er sie besitzt, verwahrt oder kontrolliert. Das gilt laut Wortlaut (externe Seite, govinfo.gov) ausdrücklich auch dann, wenn die Daten außerhalb der USA liegen.
Erfasst sind Anbieter, die US-Gerichten unterstehen. Die Kommission nennt in ihrer Folgenabschätzung (externe Seite, eur-lex.europa.eu) zum Cloud and AI Development Act vom 03.06.2026 Anbieter, die in die Zuständigkeit der USA fallen. Das sind nach ihrer Fußnote 35 Anbieter mit Sitz in den USA und solche mit ausreichender Präsenz dort. Wer im Einzelfall als Anbieter mit Kontrolle über die Daten gilt, regelt § 2713 nicht näher. Das bleibt eine Rechtsfrage je Fall.
Für einen Konflikt mit ausländischem Recht gibt § 2703(h) einem Anbieter ein förmliches Recht, eine Anordnung anzufechten (18 U.S.C. § 2703 (externe Seite, govinfo.gov)). Zwei Voraussetzungen nennt der Wortlaut. Der Kunde ist keine US-Person und wohnt nicht in den USA. Und die Herausgabe birgt ein erhebliches Risiko, das Recht einer qualifizierten ausländischen Regierung zu verletzen. Qualifiziert ist eine Regierung mit einem Abkommen nach § 2523, das in Kraft ist, und mit Gesetzen, die Anbietern dort vergleichbare Möglichkeiten geben, sich zu wehren. Über den Antrag entscheidet ein Gericht, und es wägt dabei auch ab, was das Interesse der Justiz verlangt.
Andere Einwände nimmt § 2703(h) einem Anbieter nicht. Ob er sich ohne Abkommen auf die allgemeine Abwägung zwischen Rechtsordnungen stützen kann, die US-Gerichte als Comity kennen, nennen der Europäische Datenschutzausschuss und der Europäische Datenschutzbeauftragte in ihrer Einschätzung von 2019 unklar (Anhang, Abschnitt 1 (externe Seite, edpb.europa.eu)).
Solche Abkommen führt das Justizministerium auf seiner Seite zum CLOUD Act (externe Seite, justice.gov) mit dem Vereinigten Königreich, unterzeichnet am 03.10.2019, und mit Australien, unterzeichnet am 15.12.2021. Mit Kanada laufen laut der Seite seit dem 22.03.2022 Verhandlungen. Für die EU nennt sie als letzten Stand die Wiederaufnahme der Verhandlungen über elektronische Beweismittel. Stand der Seite ist der 24.10.2023.
In Kraft trat das Abkommen mit dem Vereinigten Königreich am 03.10.2022, laut der Mitteilung des Justizministeriums (externe Seite, justice.gov) von diesem Tag. Anordnungen britischer Behörden dürfen sich danach nicht gegen Personen in den USA richten und müssen eine schwere Straftat betreffen. Das Abkommen mit Australien gilt laut dem Vertragsverzeichnis des US-Außenministeriums (externe Seite, state.gov) seit dem 30.01.2024.
Angekündigt haben Kommission und Justizministerium die Wiederaufnahme am 02.03.2023 (Mitteilung der Kommission (externe Seite, commission.europa.eu)). Nach der gemeinsamen Erklärung (externe Seite, consilium.europa.eu) vom 21.06.2024 wollen beide Seiten die Verhandlungen voranbringen und abschließen. Im Juni 2025 hat die Kommission den Rat für Justiz und Inneres (externe Seite, consilium.europa.eu) über den Stand informiert, ohne Inhalt in der Veröffentlichung. Die Seite der Kommission zu e-Evidence (externe Seite, commission.europa.eu) führt die Verhandlungen als laufend.
Ein Abkommen mit der EU oder einem ihrer Mitgliedstaaten führt die Seite nicht. Nach dem Wortlaut fehlt einem Kunden in der EU damit die Regierung, auf deren Recht sich eine Anfechtung nach § 2703(h) stützen könnte. Die Kommission hält in ihrer Folgenabschätzung allgemein fest, dass ein Zugriff nach dem CLOUD Act oder nach Section 702 des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) einseitig gewährt werden kann, ohne Beteiligung europäischer Justiz- oder Behördenstellen. Section 702 ist eine Befugnis zur Überwachung im Ausland, und das Urteil Schrems II weiter unten befasst sich ausführlich mit ihr.
Artikel 48 der DSGVO verlangt ein Abkommen
Die DSGVO antwortet mit Artikel 48 (externe Seite, eur-lex.europa.eu). Er betrifft Urteile und Behördenentscheidungen aus einem Drittland, die eine Herausgabe personenbezogener Daten verlangen. Anerkannt oder vollstreckt werden sie in der EU nur, wenn sie auf einem geltenden internationalen Abkommen beruhen, etwa einem Rechtshilfeabkommen. Andere Gründe für eine Übermittlung nach Kapitel V bleiben davon unberührt.
Der Europäische Datenschutzausschuss und der Europäische Datenschutzbeauftragte haben das im Juli 2019 auf den CLOUD Act angewandt, in einer gemeinsamen Antwort an den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Parlaments (externe Seite, edpb.europa.eu). Nach Abschnitt 1 ihres Anhangs können Anbieter, die dem EU-Recht unterliegen, eine Herausgabe in die USA nicht allein auf eine solche Anordnung stützen. Sie brauchen dafür ein internationales Abkommen, etwa das Rechtshilfeabkommen zwischen EU und USA, oder eine andere Rechtsgrundlage der DSGVO.
Ein Anbieter, der beiden Rechtsordnungen unterliegt, steht damit zwischen zwei Pflichten. Das US-Recht verlangt die Herausgabe, die DSGVO verlangt dafür eine Grundlage, die eine Anordnung allein nicht liefert.
Artikel 28 Absatz 3 Buchstabe a zeigt dieselbe Grenze aus Sicht des Vertrags. Ein Auftragsverarbeiter verarbeitet Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Eine Ausnahme gibt es, wenn ihn das Unionsrecht oder das Recht eines Mitgliedstaats verpflichtet, dem er unterliegt (DSGVO (externe Seite, eur-lex.europa.eu)). Eine Pflicht aus dem Recht eines Drittlands nennt die Ausnahme nicht.
Übermittlung und Zugriff sind zwei Prüfungen
Eine der beiden Prüfungen kennt man aus der Übermittlung in die USA. Der Gerichtshof hat am 16.07.2020 im Urteil Schrems II (externe Seite, eur-lex.europa.eu) den Angemessenheitsbeschluss zum EU-US-Datenschutzschild für ungültig erklärt (Nummer 5 des Tenors). Nach Nummer 2 ist bei einer Übermittlung auf Grundlage von Standarddatenschutzklauseln auch zu prüfen, wie die Behörden des Empfängerlands auf die übermittelten Daten zugreifen können.
Auf dieses Urteil folgte 2023 der Angemessenheitsbeschluss zum Data Privacy Framework. Er gilt für Daten, die aus der Union an eingetragene Organisationen in den USA übermittelt werden (Angemessenheitsbeschluss (externe Seite, eur-lex.europa.eu)). Wer darin steht und wie die großen Anbieter ihre Übermittlung stützen, zeigt Beurteilen und Einordnen, Kapitel 08 in Ebene 3.
Urteil und Beschluss handeln von Daten, die die EU verlassen. Rechnet und speichert ein Anbieter mit Sitz in den USA in Frankfurt, bleibt der Inhalt der Anfrage in der EU. Die Frage lautet dann, ob er die Daten auf Anordnung herausgeben muss, und darauf antwortet § 2713.
Was neben dem Inhalt abfließt, bleibt eine Übermittlung und braucht weiter eine Grundlage. Ebene 2 nennt solche Fälle: eine pseudonyme Kennung, die in die USA darf, Systemdaten, die OpenAI von der Datenresidenz ausnimmt, und markierte Inhalte, die bei Foundry an Anthropic gehen. Die Prüfung des Zugriffs stellt sich an jedem Ort.
Wessen Recht gilt, entscheidet jedes Glied der Kette
Eine Zusage zur Rechtsordnung ist eine Aussage über den Anbieter und über alle, die er einsetzt. Drei Beispiele zeigen, wie verschieden solche Zusagen ausfallen.
Scaleway schreibt in seiner Datenschutzerklärung (externe Seite, scaleway.com), als europäisches Unternehmen unterliege es keinen Gesetzen mit Wirkung über die eigenen Grenzen hinaus, etwa dem CLOUD Act. Das ist eine Auskunft des Anbieters über die eigene Rechtslage. Eine Behörde oder ein Gericht hat sie nicht festgestellt. Dieselbe Seite sagt, die Modelle liefen auf eigener Infrastruktur in Europa ohne Dienste Dritter.
T-Systems reicht geschlossene Modelle laut Modellliste (externe Seite, docs.llmhub.t-systems.net) an Microsoft Azure oder Google Cloud weiter. Der Vertrag besteht mit einem Unternehmen mit Sitz in Bonn (Impressum (externe Seite, t-systems.com)), gerechnet wird bei einem Anbieter mit Sitz in den USA. Mistral nennt für seine Schnittstelle Microsoft, Google und CoreWeave als Unterauftragsverarbeiter (Liste (externe Seite, trust.mistral.ai)), alle drei mit Sitz in den USA. CoreWeave sitzt laut seiner Kontaktseite (externe Seite, coreweave.com) in New Jersey.
Ein drittes Beispiel gibt die Kommission in ihrer Folgenabschätzung (externe Seite, eur-lex.europa.eu) wieder. Sie zitiert das Innenministerium Baden-Württemberg zur Delos Cloud, einem deutschen Angebot auf Grundlage von Microsoft-Software. Weil die Anwendungsschicht Software von Microsoft bleibe, unterliegen Software und Daten laut dem Ministerium weiter dem CLOUD Act.
Im Original, der Stellungnahme vom 15.08.2025 (externe Seite, landtag-bw.de) an den Landtag, ist die Aussage vorsichtiger. Die Infrastruktur nennt das Ministerium souverän und unter deutschem Recht betrieben. Zugriffe von Drittstaaten auf die Anwendungsdaten seien theoretisch nicht ausgeschlossen, weil die Kontrolle über die Software beim US-Anbieter liege. Im Innenausschuss (externe Seite, landtag-bw.de) trennte der Minister am 22.10.2025 beides: Rechtlich sei ein Zugriff ausgeschlossen, tatsächlich bestünden die beschriebenen Gefahren. Die Delos Cloud GmbH nennt auf ihrer Startseite (externe Seite, deloscloud.de) den Betrieb durch eine Gesellschaft nach deutschem Recht mit deutscher Konzernmutter.
Für jedes Angebot lohnt deshalb dieselbe Gegenfrage: Wer sind die Unterauftragsverarbeiter, und welchem Recht unterliegen sie? Nach Artikel 28 Absatz 2 der DSGVO gehört die Liste zu dem, was der Kunde genehmigt, wie Ebene 2 zeigt.
Doku von Scaleway, Mistral, T-Systems und Anthropic, abgerufen am 19. und 20.10.2026
| Kette | Vertragspartner | Wer rechnet | Infrastruktur | Sitz der Glieder |
|---|---|---|---|---|
| Scaleway mit gpt-oss-120b | Scaleway | Scaleway | eigene in Europa | Frankreich |
| Mistral über die Schnittstelle | Mistral | Mistral und Unterauftragsverarbeiter | Microsoft, Google, Mistral Compute, CoreWeave | Frankreich, dazu Microsoft, Google und CoreWeave mit Sitz in den USA |
| T-Systems mit Claude Opus 5.5 | T-Systems | Google Cloud | Google Cloud in Europa | Deutschland, dahinter Google mit Sitz in den USA |
| Bedrock mit Claude Opus 5.5 | Amazon | AWS | AWS, EU-Profil oder Region | USA |
Stand 20.10.2026. Bei Bedrock ist Amazon laut Anthropics Doku zur Datenaufbewahrung (externe Seite, platform.claude.com) der Auftragsverarbeiter, und Anthropic hat laut Doku (externe Seite, platform.claude.com) keinen Zugriff auf die Infrastruktur.
Wer eine Schnittstelle nutzt, ist Betreiber oder Anbieter eines Systems
Die KI-Verordnung verteilt Pflichten nach Rollen, und für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck hat sie eine eigene Achse. Beides erklärt KI jenseits der Sprachmodelle, Kapitel 12. Hier geht es um die Frage, welche Rolle hat, wer ein solches Modell über eine Schnittstelle einbindet.
Der Hersteller ist Anbieter des Modells, so ordnen es die Leitlinien der Kommission weiter unten ein. Wer ein fertiges System eines anderen nutzt, ist Betreiber: Nach Artikel 3 Nummer 4 der KI-Verordnung (externe Seite, eur-lex.europa.eu) ist das, wer ein KI-System eigenverantwortlich verwendet, außer im rein privaten Rahmen.
Baut jemand das Modell selbst in ein System ein, wird er dessen Anbieter. Das gilt, wenn er das System unter eigenem Namen anbietet, und nach Artikel 3 Nummer 3 und 11 auch, wenn er es nur selbst in Betrieb nimmt. Inbetriebnahme umfasst ausdrücklich den Eigengebrauch.
Ein solcher Anbieter heißt nachgelagerter Anbieter nach Artikel 3 Nummer 68. Gemeint ist der Anbieter eines KI-Systems, das ein KI-Modell einbindet. Das gilt auch, wenn eine andere Stelle das Modell auf vertraglicher Grundlage bereitstellt, also auch für die Wege 1 bis 3 aus Ebene 1.
Für ihn sieht die Verordnung eine Dokumentation vor. Nach Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe b muss der Anbieter des Modells Informationen und eine Dokumentation erstellen und aktuell halten. Er stellt sie den Anbietern von KI-Systemen zur Verfügung, die das Modell einbauen wollen. Sie soll Fähigkeiten und Grenzen des Modells verständlich machen. Nach Absatz 2 entfällt diese Pflicht für Modelle unter einer freien und quelloffenen Lizenz mit öffentlichen Gewichten. Für Modelle mit systemischem Risiko gilt diese Ausnahme laut demselben Absatz nicht.
Die Kommission ordnet die Rollen in ihren Leitlinien zu den Pflichten für Anbieter solcher Modelle (externe Seite, digital-strategy.ec.europa.eu) ein, in der Fassung vom 19.11.2025:
- Nach Nummer 55 ist Anbieter des Modells, wer es entwickelt und erstmals einem nachgelagerten Akteur in der Union bereitstellt. Wer es in ein eigenes System einbaut und dieses in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, kann Anbieter des Systems sein.
- Nach Nummer 60 gilt ein Richtwert für den, der ein Modell verändert. Er wird Anbieter des veränderten Modells, wenn er dafür mehr als ein Drittel der Rechenleistung aufwendet, mit der das ursprüngliche Modell trainiert wurde.
- Beim Fine-Tuning über eine Schnittstelle bleibt offen, wer verändert. Nach Fußnote 13 der englischen Fassung kann es darauf ankommen, wer die Gewichte kontrolliert.
Ob ein Fine-Tuning über eine Schnittstelle den Kunden zum Anbieter des Modells macht, misst sich an diesem Richtwert. Ob er dabei überhaupt als Veränderer gilt, lässt Fußnote 13 offen. Wie ein Betreiber zum Anbieter eines Hochrisiko-Systems wird, beschreibt KI jenseits der Sprachmodelle, Kapitel 12 in Ebene 3. Was Fine-Tuning bei den Anbietern kostet und bindet, steht in Beurteilen und Einordnen, Kapitel 02.
Ort, Sitz und Fassung sind drei Prüfungen
Aus dem Rechenort folgt die Infrastruktur. Welches Recht an die Daten heranreicht, hängt am Sitz jedes Glieds der Kette und an seiner Präsenz in den USA. Ein Rechenzentrum in Frankfurt beantwortet die erste Frage, die zweite beantwortet der Vertrag samt Liste der Unterauftragsverarbeiter.
Ein europäischer Sitz sagt etwas über den Vertragspartner. Wo gerechnet wird, steht in dessen Modellliste, und bei geschlossenen Modellen führt sie oft zu einem Anbieter in den USA.
Auch die Fassung hängt am Weg. Über verschiedene Wege kommen teils verschiedene Fassungen desselben Modells an, und die engste Ortsbindung bekommt ein neues Modell zuletzt.
Quellen
63 Einträgealle erreichbar
Erreichbarkeit automatisch geprüft
Dokumentationerreichbar
OpenAI, Models (externe Seite, developers.openai.com)
developers.openai.comgeprüft 25.10.2026
OpenAIs Modellverzeichnis. Es verweist je Modell auf eine eigene Seite, die genau einen Knowledge Cutoff nennt, auf den Tag genau. Eine Entsprechung zu Anthropics Zweiteilung in verlässliches Wissen und Trainingsdaten gibt es hier nicht. Am 10.10.2026 empfiehlt das Verzeichnis GPT-6 Astra als Flaggschiff, daneben GPT-6.1 Sol und GPT-6 Luna. Deren Seiten nennen den 30.04.2026 (Astra, 6.1 Sol), den 20.04.2026 (GPT-6 Sol) und den 18.05.2026 (Luna). Am 31.07.2026 stand die Generation 5.6 mit dem 16.02.2026 an dieser Stelle. GPT-6 Luna führt es als die effizienteste Stufe der Flaggschiff-Reihe, gedacht für viele gleichartige Aufgaben, zu 0,10 USD je Million Token Eingabe und 0,50 USD je Million Token Ausgabe (abgerufen am 08.10.2026). Am 12.08.2026 stand an dieser Stelle gpt-5.6-luna zu 0,20 und 1,20 USD. Eine Angabe zur Antwortzeit steht dort nicht.
Dokumentationerreichbar
OpenAI, gpt-oss-120b und gpt-oss-20b Model Card (externe Seite, openai.com)
openai.comgeprüft 25.10.2026
OpenAIs Begleitdokument zu seinen offenen Gewichten vom 05.08.2025. Es heißt Model Card, während dasselbe Haus seine geschlossenen Modelle mit einer System Card ausliefert. Damit belegt ein einziger Anbieter die Grenze zwischen beiden Wörtern: Wo er die Auslieferung aus der Hand gibt, beschreibt er das Modell, wo er sie behält, das System samt seiner Schutzschichten.
Dokumentationerreichbar
Anthropic, Data residency (externe Seite, platform.claude.com)
platform.claude.comgeprüft 25.10.2026
Anthropics Doku zu den zwei getrennten Einstellungen für die Schnittstelle: wo gerechnet wird (Voreinstellung jede verfügbare Region, sonst nur USA) und wo gespeichert wird (derzeit nur USA). Eine europäische Wahl gibt es bei keiner der beiden.
Dokumentationerreichbar
Anthropic, Claude Platform on AWS (externe Seite, platform.claude.com)
platform.claude.comgeprüft 25.10.2026
Anthropics Doku zur Claude Platform on AWS. Anthropic betreibt die Modelle und ist Auftragsverarbeiter für Eingaben und Ausgaben, AWS übernimmt Anmeldung, Zugriffsrechte und Abrechnung über den Marketplace. Die AWS-Region eines Arbeitsbereichs legt Endpunkt und Abrechnung fest. Den Rechenort bestimmt laut der Seite der Parameter inference_geo. Gerechnet wird in den USA (Faktor 1,1) oder weltweit (Standardpreis). Arbeitsbereiche, die vor dem 18.09.2026 angelegt wurden, darf Anthropic auch außerhalb von AWS rechnen lassen.
Dokumentationerreichbar
Anthropic, Claude Models on Google Cloud (Anthropic managed) (externe Seite, platform.claude.com)
platform.claude.comgeprüft 25.10.2026
Anthropics Doku zum Angebot Claude Models on Google Cloud (Anthropic managed). Anthropic betreibt dabei die eigene Schnittstelle, erreicht wird sie über ein Projekt in Google Cloud. Google übernimmt Anmeldung, Zugriffsrechte und Abrechnung über den Google Cloud Marketplace. Anthropic ist Auftragsverarbeiter, einige Hilfsdienste wie die Prüfsysteme verarbeiten Daten außerhalb von Google Cloud. Die Ortsangabe der Adresse bleibt auf global. Den Rechenort regelt wie an der eigenen Schnittstelle der Parameter inference_geo. Abgerufen am 23.10.2026.
Dokumentationerreichbar
Anthropic, Claude Models on Google Cloud (externe Seite, platform.claude.com)
platform.claude.comgeprüft 25.10.2026
Anthropics Übersicht zu den zwei Angeboten für Claude in Google Cloud. Bei Claude Models on Google Cloud (Anthropic managed) betreibt Anthropic die eigene Schnittstelle. Bei Claude Models on Google Cloud (Google managed) betreibt Google die Modelle in seiner Agent Platform. Eine Tabelle vergleicht Endpunkte, Anfrageformat, Kennungen, Abrechnung und Ratenlimits, eine zweite zeigt, woran man das eigene Angebot erkennt. Abgerufen am 23.10.2026.
Dokumentationerreichbar
Anthropic, Claude Models on Google Cloud (Google managed) (externe Seite, platform.claude.com)
platform.claude.comgeprüft 25.10.2026
Anthropics Doku zum Angebot Claude Models on Google Cloud (Google managed). Die Modelle betreibt dabei Google in seiner Agent Platform, aufgerufen wird über einen Endpunkt der Agent Platform. Die Seite nennt Voraussetzungen, die Anbindung über die Client-SDKs von Anthropic und die Regionen je Modell. Abgerufen am 23.10.2026.
Dokumentationerreichbar
Anthropic, Claude in Amazon Bedrock (externe Seite, platform.claude.com)
platform.claude.comgeprüft 25.10.2026
Anthropics Doku zum neuen Zugang über Amazon Bedrock mit der Messages API. AWS betreibt die Infrastruktur ohne Zugriff für das Personal von Anthropic, und für die Datenhaltung gelten die Regeln von Bedrock. Der globale Endpunkt kostet nichts extra, ein regionaler Endpunkt 10 Prozent mehr. Das EU-Profil umfasst Frankfurt, Zürich, Stockholm, Mailand, Spanien, Irland, London und Paris. Für Claude Fable 5.1 gibt es regionale Endpunkte derzeit nur in us-east-1. Den älteren Zugang über InvokeModel und Converse beschreibt eine eigene Seite.
Dokumentationerreichbar
docs.cloud.google.comgeprüft 25.10.2026
Die Trennung von Speicherort und Verarbeitungsort bei Google: Gespeichertes bleibt in der gewählten Region, eine Anfrage an einen globalen Endpunkt kann überall verarbeitet werden.
Dokumentationerreichbar
Anthropic, Claude in Microsoft Foundry (externe Seite, platform.claude.com)
platform.claude.comgeprüft 25.10.2026
Anthropics Doku zu Claude in Microsoft Foundry. Claude gibt es dort als Global Standard und als US Data Zone Standard, abgerechnet über den Azure Marketplace. Eine Data Zone EU nennt die Seite für Claude nicht. Es gibt zwei Betriebsformen: Anthropic rechnet auf Azure oder auf eigener Infrastruktur, und nur die Form auf Azure kennt die US Data Zone. Anthropic handelt als unabhängiger Auftragsverarbeiter für Microsoft. Bei Betrieb auf Azure bleiben Eingaben und Ausgaben laut der Seite in Azure; an Anthropic gehen Nutzungsdaten und Inhalte, die Anthropics Sicherheitssysteme markieren. Claude Sonnet 5.5 gibt es nur als Global Standard.
Dokumentationerreichbar
Anthropic, API and data retention (externe Seite, platform.claude.com)
platform.claude.comgeprüft 25.10.2026
Die Aufstellung, was von einer Anfrage beim Anbieter liegen bleibt, aufgeschlüsselt Funktion für Funktion. Sie trennt zwei Dinge, die leicht zusammenfallen: Eine zustandslose Schnittstelle sagt, dass der nächste Aufruf den alten Verlauf nicht kennt. Über die Frage, was gespeichert wird, entscheidet jede Funktion für sich, und die Sitzungen der verwalteten Agenten bleiben liegen, bis jemand sie löscht. Als Auftragsverarbeiter nennt sich Anthropic an vier Stellen: für die eigene Schnittstelle, die Claude Platform on AWS, Claude in Microsoft Foundry und Anthropics Angebot in Google Cloud (Anthropic managed). Bei Bedrock und bei Googles Agent Platform (Google managed) ist es der Betreiber. Für Claude Fable 5 und 5.1 sowie Claude Mythos 5 und 5.1 (Covered Models) verlangt Anthropic eine Speicherung von 30 Tagen; den Betrieb ohne Speicherung gibt es für sie nur mit ausdrücklicher Erlaubnis.
Originalarbeiterreichbar
govinfo.govgeprüft 25.10.2026
Die Vorschrift des US-Rechts, die mit dem CLOUD Act am 23.03.2018 eingefügt wurde, in der Ausgabe 2024 des United States Code. Ein Anbieter von Kommunikations- oder Rechendiensten muss Inhalte und Daten seiner Kunden aufbewahren oder herausgeben, wenn er sie besitzt, verwahrt oder kontrolliert, gleich ob sie in den USA oder außerhalb liegen.
Dokumentationerreichbar
OpenAI, Data controls in the OpenAI platform (externe Seite, developers.openai.com)
developers.openai.comgeprüft 25.10.2026
Die Seite, auf der OpenAI für die Schnittstelle Speicherort, Verarbeitungsort und Aufbewahrung getrennt aufführt: den Speicher zur Missbrauchsprüfung mit bis zu 30 Tagen, eine Tabelle je Endpunkt, die Datenresidenz mit ihren Ausnahmen (Systemdaten, Regionen ohne eigene Verarbeitung) und die Bedingungen für eine Region außerhalb der USA samt Aufschlag. Den Betrieb ohne Speicher zur Missbrauchsprüfung gibt es nur nach Freigabe, und OpenAI behält sich vor, einzelne Modelle für einzelne Kunden nach schriftlicher Ankündigung wieder herauszunehmen. Für GPT-Live nennt sie eine eigene Frist: Die Aufnahme einer Sitzung wird nur gespeichert, wenn ein Projekt das einschaltet, liegt dann 30 Tage zum Herunterladen bereit und verfällt danach; eine Schnittstelle zum vorzeitigen Löschen gibt es laut der Seite nicht. Eine Frist für Traces nennt sie keine, und für die Echtzeit-Schnittstelle vermerkt sie, dass das Tracing derzeit nicht unter die EU-Datenresidenz fällt.
Originalarbeiterreichbar
Gemini API Additional Terms of Service (externe Seite, ai.google.dev)
ai.google.devgeprüft 25.10.2026
Googles Zusatzbedingungen für die Gemini API und Google AI Studio, gültig ab 23.03.2026. Sie untersagen, die Dienste zu nutzen, um Modelle zu entwickeln, die mit ihnen konkurrieren. Ebenso untersagt ist der Versuch, Bestandteile der Dienste nachzubauen oder zu extrahieren, einschließlich der zugrunde liegenden Daten und Modelle.
Dokumentationerreichbar
learn.microsoft.comgeprüft 25.10.2026
Die Seite, die den Unterschied zwischen Modell und Betreiber greifbar macht: Dieselben Modelle laufen bei Microsoft, und der Hersteller sieht dabei nichts. Sie nennt außerdem die Angabe, an der die Regionswahl praktisch scheitert, nämlich den Bereitstellungstyp, und die Auskunft darüber, wer die Eingaben bei der Missbrauchserkennung zu sehen bekommt. Zur Missbrauchsprüfung legt Microsoft markierte Anfragen für die menschliche Durchsicht in der Region der Ressource ab; nach genehmigtem Antrag entfallen Ablage und Durchsicht. Eine Frist nennt die Seite nicht. Sie führt ein Änderungsprotokoll, letzter Eintrag vom 03.10.2025.
Dokumentationerreichbar
Microsoft, Region availability for Foundry Models sold by Azure (externe Seite, learn.microsoft.com)
learn.microsoft.comgeprüft 25.10.2026
Microsofts Tabellen, in welcher Region welches Modell unter welchem Bereitstellungstyp läuft, Seitenstand 19.10.2026, gezählt am 24.10.2026 über alle Reiter. Im Reiter Europe stehen unter Data Zone Standard gpt-6.1-sol, gpt-6-sol, gpt-6-luna und gpt-6-astra, dazu gpt-5.5 und die drei Modelle der Reihe 5.6. Unter Global Standard führt die Tabelle gpt-6-astra in elf von zwölf europäischen Regionen. Unter Standard (regional) ist das jüngste GPT-Modell in Europa gpt-5.1, in Schweden und der Schweiz. Die Data Zone EU überschreibt die Tabelle mit den Mitgliedstaaten der EU; die Tabelle der Modelle von OpenAI führt darunter auch Norwegen Ost und Schweiz Nord, belegt bei zehn Modellen der Reihen 5.4 bis 6.1. Die Tabelle der übrigen Modelle nennt nur Regionen der EU.
Originalarbeiterreichbar
eur-lex.europa.eugeprüft 25.10.2026
Die Folgenabschätzung der Kommission vom 03.06.2026 zum Vorschlag eines Cloud and AI Development Act. Abschnitt 2 beschreibt die Abhängigkeit von Anbietern aus den USA: Daten bei ihnen seien dem CLOUD Act und Section 702 des Foreign Intelligence Surveillance Act ausgesetzt, und der Zugriff könne ohne Beteiligung europäischer Justiz- oder Behördenstellen erfolgen. Eine Fußnote fasst den CLOUD Act zusammen. Eine weitere gibt die Einschätzung des Innenministeriums Baden-Württemberg zur Delos Cloud wieder, deren Anwendungsschicht Software von Microsoft bleibt.
Dokumentationerreichbar
Anthropic, Privacy Policy (externe Seite, anthropic.com)
anthropic.comgeprüft 25.10.2026
Anthropics Datenschutzerklärung, abgerufen am 24.10.2026. Sie nennt die eingetragenen Anschriften beider Gesellschaften: Anthropic PBC in San Francisco und Anthropic Ireland in Dublin. Verantwortlich für Nutzer im EWR, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz ist die Gesellschaft in Irland.
Originalarbeiterreichbar
OpenAI, Services Agreement (externe Seite, openai.com)
openai.comgeprüft 25.10.2026
OpenAIs Services Agreement für Geschäftskunden, aktualisiert am 01.12.2025 und gültig ab 01.01.2026. Abschnitt 3.3 (e) untersagt, Ausgaben zum Entwickeln von KI-Modellen zu nutzen, die mit OpenAIs Produkten und Diensten konkurrieren, außer im Rahmen einer Permitted Exception. Die Definition nennt zwei Ausnahmen. Erlaubt sind Modelle, die Daten einordnen, klassifizieren oder ordnen, etwa Embeddings oder Klassifizierer, solange sie nicht an Dritte gehen. Erlaubt ist außerdem das Abstimmen von Modellen über OpenAIs eigenes Fine-Tuning.
Originalarbeiterreichbar
Anthropic, Commercial Terms of Service (externe Seite, anthropic.com)
anthropic.comgeprüft 25.10.2026
Anthropics Commercial Terms of Service für Geschäftskunden, gültig ab 17.06.2025. Abschnitt D.4 untersagt Kunden, die Dienste für ein konkurrierendes Produkt oder einen konkurrierenden Dienst zu nutzen, ausdrücklich auch zum Training konkurrierender KI-Modelle und zum Weiterverkauf der Dienste. Die Ausnahme mit ausdrücklicher Zustimmung von Anthropic steht hinter dem Weiterverkauf; ob sie auch das Training meint, lässt der Satz offen. Für dieselben Kunden gilt zusätzlich Anthropics Nutzungsrichtlinie.
Dokumentationerreichbar
IONOS, AI Model Hub: Large Language Models (externe Seite, docs.ionos.com)
docs.ionos.comgeprüft 25.10.2026
Die Liste der Sprachmodelle im AI Model Hub von IONOS, abgerufen am 20.10.2026. Sie führt unter anderem OpenAI GPT-OSS 120B; die zugehörige Modellkarte nennt den 12.08.2025 als Start bei IONOS.
Dokumentationerreichbar
IONOS, AI Model Hub (externe Seite, docs.ionos.com)
docs.ionos.comgeprüft 25.10.2026
Ein europäischer Anbieter, der offene Modelle als Schnittstelle bereitstellt und die Verarbeitung dabei auf Deutschland festlegt. Der Beleg dafür, dass zwischen den großen Betreibern und dem eigenen Server eine weitere Stufe liegt.
Dokumentationerreichbar
OVHcloud, AI Endpoints: Catalog (externe Seite, ovhcloud.com)
ovhcloud.comgeprüft 25.10.2026
Der Modellkatalog von OVHcloud AI Endpoints, abgerufen am 20.10.2026. Er führt gpt-oss-120b als Textmodell unter Apache 2.0 mit 117 Milliarden Parametern, Quantisierung fp4 und 131.000 Token Kontext, dazu gpt-oss-20b.
Dokumentationerreichbar
Scaleway, Generative APIs: Supported models (externe Seite, scaleway.com)
scaleway.comgeprüft 25.10.2026
Die Liste der Modelle in den Generative APIs von Scaleway, abgerufen am 20.10.2026. Sie führt gpt-oss-120b mit 128.000 Token Kontext unter Apache 2.0 und empfiehlt dafür die Responses API.
Dokumentationerreichbar
STACKIT, AI Model Serving (externe Seite, stackit.com)
stackit.comgeprüft 25.10.2026
Die Produktseite von STACKIT, der Cloud der Schwarz-Gruppe, zu AI Model Serving. Sie sagt zu, Daten und Anfragen weder zu speichern noch für das Training zu verwenden. Die Preistabelle führt am 20.10.2026 offene Modelle, alle in der Region EU01: Gemma 4 31b, gpt-oss 120b und 20b, Llama 3.3 70B, Qwen3 VL 235B, Qwen3.6 27B, Qwen3.8 27B und zwei Modelle für Einbettungen. Die Leistungsbeschreibung in Fassung 1.4 gilt laut der Seite ab dem 06.11.2026.
Dokumentationerreichbar
OVHcloud, AI Endpoints: Features, Capabilities and Limitations (externe Seite, docs.ovhcloud.com)
docs.ovhcloud.comgeprüft 25.10.2026
Die Doku des französischen Anbieters OVHcloud zu AI Endpoints, Stand 03.02.2026. Die Infrastruktur steht in Gravelines in Frankreich, und Daten werden laut der Seite während und nach der Nutzung eines Modells weder gespeichert noch weitergegeben. Welche Modelle es gibt, steht im Katalog (ovh-ai-katalog).
Dokumentationerreichbar
Scaleway, Understand the Generative APIs Privacy Policy (externe Seite, scaleway.com)
scaleway.comgeprüft 25.10.2026
Die Datenschutzerklärung des französischen Anbieters Scaleway für seine Generative APIs, geprüft am 03.10.2025. Voreingestellt ist eine Verarbeitung ohne Speicherung der Inhalte. Nur bei Fehlern oder Missbrauch speichert Scaleway den Inhalt einer Anfrage bis zu zwei Wochen. Personenbezogene Daten liegen laut der Seite in Paris, die Modelle laufen auf eigener Infrastruktur in Europa ohne Dienste Dritter. Dazu steht eine Selbstauskunft: Als europäisches Unternehmen unterliege Scaleway keinen extraterritorialen Gesetzen wie dem CLOUD Act der USA.
Dokumentationerreichbar
T-Systems, AI Foundation Services: Available Models (externe Seite, docs.llmhub.t-systems.net)
docs.llmhub.t-systems.netgeprüft 25.10.2026
Die Modellliste von T-Systems für die AI Foundation Services, mit Cloud, Serverstandort und Verarbeitungsort je Modell, abgerufen am 20.10.2026. Offene Modelle wie GPT-OSS 120B, Gemma 4 und Mistral Small 4 laufen in der T-Cloud in Deutschland. Claude Opus 5.5 und Sonnet 5.5 laufen bei Google Cloud in Europa mit Verarbeitung in der EU, GPT-6 Luna und die Reihe 5.6 bei Azure in Schweden mit Verarbeitung in der EU, GPT-6.1 Sol bei Azure weltweit, die Gemini-Modelle weltweit. Geschlossene Modelle reicht T-Systems an Microsoft Azure oder Google Cloud weiter, die laut der Seite Unterauftragsverarbeiter weltweit einsetzen dürfen.
Dokumentationerreichbar
AWS, Amazon Bedrock model card: OpenAI gpt-oss-120b (externe Seite, docs.aws.amazon.com)
docs.aws.amazon.comgeprüft 25.10.2026
Die Modellkarte von AWS zu gpt-oss-120b in Bedrock, abgerufen am 20.10.2026. Laut der Tabelle zur regionalen Verfügbarkeit läuft das Modell nur innerhalb einer Region, in Europa in Frankfurt, Stockholm, Mailand, Irland und London. Ein geografisches oder globales Profil gibt es außer in der US GovCloud nicht.
Dokumentationerreichbar
OpenAI, README von gpt-oss beim Commit 5681a6b (externe Seite, github.com)
github.comgeprüft 25.10.2026
Die README des Repos openai/gpt-oss. Sie beschreibt die beiden Modelle und die Speicherung der Expertengewichte in MXFP4. Als Wege zum Ausführen nennt sie Transformers, vLLM, eine eigene Referenz, Ollama und LM Studio. Die Referenz in PyTorch dient dem Lernen, rechnet alles in BF16 und braucht vier H100. Der Permalink zeigt auf einen festen Stand.
Dokumentationerreichbar
Google Cloud, Google Distributed Cloud air-gapped (externe Seite, cloud.google.com)
cloud.google.comgeprüft 25.10.2026
Googles Produktseite zu Google Distributed Cloud air-gapped, einer vollständig getrennten Cloud im Rechenzentrum des Kunden, die Google verwaltet. Sie meldet Gemini als verfügbar und nennt Automatisierung, Erzeugung von Inhalten, Suche und Zusammenfassung vor Ort. Die Seite nennt weder die Gemini-Fassung noch ein Datum.
Dokumentationerreichbar
Microsoft, Deployment types for Microsoft Foundry Models (externe Seite, learn.microsoft.com)
learn.microsoft.comgeprüft 25.10.2026
Microsofts Übersicht der Bereitstellungstypen für die Modelle in Foundry, Stand 13.08.2026. Global rechnet in jeder Azure-Region, Data Zone innerhalb einer von Microsoft festgelegten Zone (USA, EU oder Asien-Pazifik), Standard und Regional Provisioned in der gewählten Azure-Geografie. Die EU-Zone folgt der EU Data Boundary und kann damit auch EFTA-Staaten wie Norwegen und die Schweiz einschließen. Microsoft darf einer Zone ohne Ankündigung Regionen hinzufügen. Ein neues Modell erscheint zuerst als Global, dann als Data Zone und zuletzt in der Geografie, für die letzte Stufe ohne zugesagten Termin. Global Standard ist laut der Seite zugleich die günstigste Stufe.
Dokumentationerreichbar
Microsoft, What is the EU Data Boundary? (externe Seite, learn.microsoft.com)
learn.microsoft.comgeprüft 25.10.2026
Microsofts Beschreibung der EU Data Boundary, inhaltlich zuletzt aktualisiert am 26.02.2025. Sie umfasst die 27 EU-Staaten und die vier EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Rechenzentren nennt die Seite in 15 Ländern, darunter Norwegen und die Schweiz. Für Azure gilt die Zusage für regionale Dienste, die ein Kunde in einer Region innerhalb der Grenze einrichtet. Die Fälle, in denen Daten die Grenze weiter verlassen, beschreibt Microsoft auf eigenen Unterseiten.
Originalarbeiterreichbar
eur-lex.europa.eugeprüft 25.10.2026
Die Entscheidung der Kommission vom 26.07.2000, nach der die Schweiz ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten aus der Gemeinschaft gewährleistet, in der konsolidierten Fassung vom 17.12.2016. Sie beruht auf der früheren Datenschutzrichtlinie 95/46/EG und gilt unter der DSGVO fort.
Originalarbeiterreichbar
eur-lex.europa.eugeprüft 25.10.2026
Der Angemessenheitsbeschluss der Kommission vom 28.06.2021 für das Vereinigte Königreich in der konsolidierten Fassung vom 23.12.2025. Nach Artikel 1 bietet das Vereinigte Königreich für Daten, die im Rahmen der DSGVO dorthin gehen, ein angemessenes Schutzniveau. Nach der Verlängerung durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2574 vom 19.12.2025 gilt er bis zum 27.12.2031.
Originalarbeiterreichbar
eur-lex.europa.eugeprüft 25.10.2026
Der Verordnungstext in der konsolidierten Fassung, die EUR-Lex führt: Begriffe (Artikel 4), Auftragsverarbeitung (Artikel 28) und Übermittlung in Drittländer (Artikel 45) und automatisierte Entscheidungen im Einzelfall (Artikel 22). Die Erwägungsgründe stehen nur im Amtsblatt.
Dokumentationerreichbar
learn.microsoft.comgeprüft 25.10.2026
Microsofts Liste der Funktionen, die ein Kunde selbst einschaltet und die Daten aus der EU Data Boundary führen können, Stand 27.03.2026. Für die Modelle in Foundry heißt das: Wählt ein Kunde einen Global-Typ, können Eingaben und Ausgaben weltweit verarbeitet werden, auch wenn die Ressource in einer Region der EU liegt. Für die Verarbeitung in der EU verweist die Seite auf die Data Zone. Administratoren können Global-Typen per Azure Policy sperren.
Dokumentationerreichbar
learn.microsoft.comgeprüft 25.10.2026
Microsofts Liste der Dienste, die dauerhaft einen Teil der Daten aus der EU Data Boundary übermitteln, Stand 09.10.2026. Für zugelassene KI-Unterauftragsverarbeiter, ausdrücklich auch Modelle unter dem Betrieb von OpenAI, verarbeitet der Unterauftragsverarbeiter Kundendaten innerhalb der Grenze und darf eine pseudonyme Nutzerkennung oder Sitzungskennung auch in den USA verarbeiten und speichern. Für Copilot in Microsoft 365, Dynamics 365, Power Platform und Copilot Studio können Eingaben und Antworten bei Lastspitzen in den USA, Kanada und Australien verarbeitet werden, wenn der Mandant das zulässt.
Dokumentationerreichbar
learn.microsoft.comgeprüft 25.10.2026
Microsofts Liste der Übermittlungen aus der EU Data Boundary, die für alle Dienste gelten, Stand 30.03.2026. Dazu zählen Fernzugriffe von Personal außerhalb der Grenze, wechselnde Netzwege und ein Abschnitt zu den Modellen von Anthropic: Erlaubt ein Kunde sie in Microsofts generativen KI-Diensten, verarbeitet Anthropic die Kundendaten in den USA, gespeichert bleiben sie innerhalb der Grenze. Laut Änderungsprotokoll kam dieser Abschnitt am 07.01.2026 hinzu. Welche Produkte zu den Microsoft Generative AI Services gehören, definiert die Seite nicht.
Dokumentationerreichbar
Microsoft, Azure OpenAI Service pricing (externe Seite, azure.microsoft.com)
azure.microsoft.comgeprüft 25.10.2026
Microsofts Preisliste, Abschnitt Fine-tuning models. Die Bereitstellung eines abgestimmten Modells kostet 1,70 Dollar je Stunde, für o4-mini wie für GPT-4.1 und seine kleineren Fassungen. Das Training kostet je Million Token 25 Dollar für GPT-4.1, 5 Dollar für GPT-4.1-mini und 1,50 Dollar für GPT-4.1-nano, ein abgestimmter o4-mini 1,10 Dollar je Million Token hinein und 4,40 Dollar hinaus, alles global, abgerufen am 09.10.2026.
Dokumentationerreichbar
AWS, Increase throughput with cross-Region inference (externe Seite, docs.aws.amazon.com)
docs.aws.amazon.comgeprüft 25.10.2026
Die regionsübergreifende Verarbeitung bei Bedrock: Sie kann Anfragen in Regionen leiten, die im Konto gar nicht freigeschaltet sind, und für Vorgaben zur Datenresidenz empfiehlt Amazon die geografisch begrenzte Variante.
Dokumentationerreichbar
AWS, Supported Regions and models for inference profiles (externe Seite, docs.aws.amazon.com)
docs.aws.amazon.comgeprüft 25.10.2026
AWS zu den Inferenzprofilen von Bedrock. Wer Vorgaben zum Datenort hat, soll die Zielregionen eines Profils für jede Ausgangsregion abfragen, denn Profile und Zielregionen können je Ausgangsregion verschieden sein. Das geografische Präfix in der Kennung eines Profils reicht laut AWS als Nachweis des Rechenorts nicht aus.
Dokumentationerreichbar
Mistral AI, Where do you store my data or my Organization's data? (externe Seite, help.mistral.ai)
help.mistral.aigeprüft 25.10.2026
Mistrals Auskunft zum Speicherort: voreingestellt in der EU, über einen eigenen Endpunkt in den USA, und je nach Funktion vorübergehend bei Unterauftragnehmern außerhalb der EU.
Dokumentationerreichbar
STACKIT, AI Model Serving: Service description (externe Seite, docs.stackit.cloud)
docs.stackit.cloudgeprüft 25.10.2026
Die Leistungsbeschreibung von STACKIT in der Doku, Stand 24.11.2025. Die Modelle laufen als geteilte Modelle für alle Kunden, und zwischen Projekten und Kunden findet laut der Seite kein Datenaustausch statt. Anfragen gehen an eine Schnittstelle, die mit der von OpenAI kompatibel ist.
Dokumentationerreichbar
Mistral AI, Trust Center: Subprocessors (externe Seite, trust.mistral.ai)
trust.mistral.aigeprüft 25.10.2026
Mistrals Liste der Unterauftragsverarbeiter, abgerufen am 20.10.2026, 25 Einträge. Für Studio und die API stehen Microsoft (Cloud-Infrastruktur, Schweden und Norwegen), Google (Niederlande, Belgien und für den US-Endpunkt die USA), Mistral Compute in Frankreich und CoreWeave als Inferenzanbieter im EWR. Für Studio und API nennt die Liste außerdem Dienste in den USA für Bildgenerierung und Websuche.
Dokumentationerreichbar
CoreWeave, Contact us (externe Seite, coreweave.com)
coreweave.comgeprüft 25.10.2026
Die Kontaktseite von CoreWeave, abgerufen am 24.10.2026. Am Fuß der Seite steht die Anschrift des Unternehmens in Livingston, New Jersey.
Datenerreichbar
U.S. Department of Justice, CLOUD Act Resources (externe Seite, justice.gov)
justice.govgeprüft 25.10.2026
Die Sammelseite des US-Justizministeriums zum CLOUD Act, zuletzt aktualisiert am 24.10.2023. Abkommen nach dem CLOUD Act führt sie mit dem Vereinigten Königreich (unterzeichnet am 03.10.2019) und Australien (15.12.2021). Für Kanada nennt sie den Beginn von Verhandlungen am 22.03.2022, für die EU die Wiederaufnahme der Verhandlungen über elektronische Beweismittel am 03.03.2023. Ein Abkommen mit der EU führt die Seite nicht.
Originalarbeiterreichbar
justice.govgeprüft 25.10.2026
Pressemitteilung des US-Justizministeriums vom 03.10.2022: Das Abkommen mit dem Vereinigten Königreich über den Zugang zu elektronischen Daten nach dem CLOUD Act tritt an diesem Tag in Kraft. Anordnungen britischer Behörden dürfen sich nicht gegen US-Personen oder Personen in den USA richten und müssen eine schwere Straftat betreffen.
Originalarbeiterreichbar
state.govgeprüft 25.10.2026
Der Eintrag im Vertragsverzeichnis des US-Außenministeriums zum Abkommen mit Australien nach dem CLOUD Act: unterzeichnet am 15.12.2021 in Washington, in Kraft seit dem 30.01.2024.
Originalarbeiterreichbar
commission.europa.eugeprüft 25.10.2026
Meldung der Kommission vom 02.03.2023: Kommission und US-Justizministerium nehmen die Verhandlungen über ein Abkommen zum Zugang zu elektronischen Beweismitteln in Strafverfahren wieder auf. Die Sammelseite des Justizministeriums führt dieselbe Mitteilung unter dem 03.03.2023.
Originalarbeiterreichbar
consilium.europa.eugeprüft 25.10.2026
Gemeinsame Erklärung nach dem Ministertreffen EU-USA zu Justiz und Inneres am 20. und 21.06.2024: Beide Seiten begrüßen weitere Fortschritte bei den Verhandlungen über ein Abkommen zu elektronischen Beweismitteln und wollen sie voranbringen und abschließen.
Originalarbeiterreichbar
Rat der EU, Justice and Home Affairs Council, 12-13 June 2025 (externe Seite, consilium.europa.eu)
consilium.europa.eugeprüft 25.10.2026
Die Seite zur Tagung des Rats für Justiz und Inneres am 12. und 13.06.2025. Unter den sonstigen Punkten informierte die Kommission über die Verhandlungen mit den USA über ein Abkommen zu elektronischen Beweismitteln. Einen Inhalt nennt die Seite nicht.
Dokumentationerreichbar
commission.europa.eugeprüft 25.10.2026
Die Seite der Kommission zu elektronischen Beweismitteln, zuletzt geändert am 29.09.2026. Sie führt die Verhandlungen mit den USA als laufend und nennt die Geltung der EU-Regeln: Richtlinie ab 18.02.2026, Verordnung ab 18.08.2026.
Originalarbeiterreichbar
govinfo.govgeprüft 25.10.2026
Die Vorschrift des US-Rechts zur Herausgabe von Kundendaten, Ausgabe 2024. Absatz (h) erlaubt einem Anbieter, eine Anordnung anzufechten, wenn der Kunde keine US-Person ist, nicht in den USA wohnt und die Herausgabe das Recht einer qualifizierten ausländischen Regierung verletzen würde. Qualifiziert ist eine Regierung mit einem Abkommen nach § 2523, das in Kraft ist. Der Antrag ist binnen 14 Tagen zu stellen.
Originalarbeiterreichbar
landtag-bw.degeprüft 25.10.2026
Antrag der FDP/DVP mit der Stellungnahme des Innenministeriums vom 15.08.2025, Antwort zu Ziffer 2: Die Delos Cloud biete eine souveräne Infrastruktur unter deutschem Recht. Die Anwendungsebene bleibe Microsoft-Software und unterliege den Vorgaben des CLOUD Act. Zugriffe von Drittstaaten auf Anwendungsdaten seien theoretisch nicht ausgeschlossen, weil die Kontrolle über die Software beim US-Anbieter liege.
Originalarbeiterreichbar
landtag-bw.degeprüft 25.10.2026
Bericht über die Beratung des Antrags 17/9179 im Innenausschuss am 22.10.2025, ausgegeben am 22.01.2026, Punkt 6. Der Minister trennte Rechtslage und Risiko: Rechtlich sei ein Zugriff auf die Delos Cloud ausgeschlossen, tatsächlich bestünden die beschriebenen Gefahren.
Dokumentationerreichbar
Delos Cloud GmbH, Startseite (externe Seite, deloscloud.de)
deloscloud.degeprüft 25.10.2026
Die Startseite des Anbieters. Unter juristischer Souveränität nennt sie den Betrieb durch eine Gesellschaft nach deutschem Recht mit deutscher Konzernmutter und die deutsche Gerichtsbarkeit für die Plattform. Zum CLOUD Act sagt sie nichts ausdrücklich.
Originalarbeiterreichbar
edpb.europa.eugeprüft 25.10.2026
Die erste rechtliche Einschätzung des Europäischen Datenschutzausschusses und des Europäischen Datenschutzbeauftragten zum CLOUD Act, Anhang zur gemeinsamen Antwort an den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments vom Juli 2019. Abschnitt 1 hält fest: Ohne internationale Übereinkunft oder andere Rechtsgrundlage nach der DSGVO können Anbieter, die dem EU-Recht unterliegen, eine Herausgabe in die USA nicht auf eine solche Anordnung stützen. Die Einschätzung verweist auf Artikel 48 DSGVO.
Originalarbeiterreichbar
EuGH, Urteil vom 16.07.2020, C-311/18 (Schrems II) (externe Seite, eur-lex.europa.eu)
eur-lex.europa.eugeprüft 25.10.2026
Das Urteil der Großen Kammer des Gerichtshofs vom 16.07.2020 in der Rechtssache Data Protection Commissioner gegen Facebook Ireland und Maximillian Schrems. Nach Nummer 5 des Tenors ist der Angemessenheitsbeschluss zum EU-US-Datenschutzschild ungültig. Nach Nummer 2 ist bei einer Übermittlung auf Grundlage von Standarddatenschutzklauseln auch zu prüfen, wie die Behörden des Empfängerlands auf die Daten zugreifen können. Nummer 4 lässt die Standardvertragsklauseln von 2010 bestehen.
Originalarbeiterreichbar
eur-lex.europa.eugeprüft 25.10.2026
Der Angemessenheitsbeschluss der Kommission vom 10.07.2023. Er gilt nur für Organisationen in den USA, die in der Liste des Data Privacy Framework eingetragen sind.
Dokumentationerreichbar
T-Systems, Impressum (externe Seite, t-systems.com)
t-systems.comgeprüft 25.10.2026
Das Impressum der T-Systems International GmbH, abgerufen am 24.10.2026. Die Anschrift liegt in Bonn, eingetragen ist die Gesellschaft beim Amtsgericht Frankfurt am Main.
Originalarbeiterreichbar
Verordnung (EU) 2024/1689, konsolidierte Fassung vom 27.07.2026 (externe Seite, eur-lex.europa.eu)
eur-lex.europa.eugeprüft 25.10.2026
Der Rechtstext in der Fassung nach der Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 vom 08.07.2026, in Kraft seit dem 27.07.2026, mit 88 Änderungen. Vier davon betreffen die Aussagen dieser Seite: Artikel 4 ist neu gefasst und verlangt seither Maßnahmen zur Unterstützung der KI-Kompetenz ohne ein garantiertes Niveau; Artikel 5 hat mit den Buchstaben ba und bb ein neuntes Verbot bekommen, das ab dem 02.12.2026 gilt; Artikel 113 nennt für Hochrisiko-Systeme zwei Termine, den 02.12.2027 für Anhang III und den 02.08.2028 für Anhang I; Artikel 111 gibt erzeugenden Systemen von vor dem 02.08.2026 für die maschinenlesbare Kennzeichnung Zeit bis zum 02.12.2026. Die Adresse der ursprünglichen Fassung (ai-act-2024) zeigt weiter den Wortlaut von 2024.
Originalarbeiterreichbar
digital-strategy.ec.europa.eugeprüft 25.10.2026
Die Seite der Kommission zu ihren Leitlinien, die klären, wie weit die Pflichten der Anbieter von GPAI-Modellen reichen, veröffentlicht am 18.07.2025, mit den Fassungen in allen 24 Amtssprachen. Nummer 60 nennt als Richtwert: Wer ein solches Modell verändert, gilt als Anbieter des veränderten Modells, wenn er dafür mehr als ein Drittel der Trainingsrechenleistung des ursprünglichen Modells einsetzt. Nummer 55 sagt, dass ein nachgelagerter Akteur, der das Modell in ein eigenes System einbaut, Anbieter dieses Systems sein kann.